Kulturbüro verlängert Bewerbungsfrist für mehr Jugendkultur für Minden

Das Kulturbüro unterstützt Projekte von 14 bis 24-Jährigen mit bis zu 1.000 Euro – eine Bewerbung ist bis zum 7. März möglich

Minden. „Mach dein Ding! 1.000 € für dein Projekt“ – das ist der Titel des neuen Förderangebots des Kulturbüros der Stadt Minden. Mit künstlerisch-gestalterischen, musikalischen oder anderen kreativen Projektideen können sich junge Leute zwischen 14 und 24 Jahren um eine Förderung ihres Projektes bewerben. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Vorausgesetzt ist nur, dass die Bewerber*innen mit ihren Projekten Gleichaltrige erreichen wollen. Gefördert werden sowohl Workshop-Ideen von Graffiti über Comiczeichnen bis hin zu Tanz- oder Theaterprojekten als auch Konzertauftritte der eigenen Band, ein Stand-Up-Comedy-Abend oder ein Koch-Event. 

Nicht nur eine finanzielle Förderung bis zu 1.000 Euro pro Projekt ist möglich, ebenfalls angedacht ist eine Beratung und Begleitung der Förderangebote durch Petra Brinkmann und Marie Toepper aus dem Kulturbüro der Stadt Minden. „Wir sind schon sehr gespannt auf die kreativen Einfälle“, so Toepper. Diese können bis zum 7. März 2019 zusammen mit den Angaben zu beteiligten Personen und Ansprechpartner*innen in einer formlosen E-Mail an m.toepper@minden.de geschickt werden.

Um die Idee zu realisieren, wird bis zum 29. März 2019 gemeinsam mit dem Kulturbüro ein konkreter Projektentwurf entwickelt. „Dazu setzen wir uns zusammen und überlegen gemeinsam, was notwendig ist, um die Idee zu verwirklichen.“, so Brinkmann. Nach dem „Projekt-Check“ treffen sich alle am 14. April zur Einführungsveranstaltung. Dort fällt der Startschuss für die Projekte.

Insgesamt stehen für das einmalige Förderprogramm 5.000 Euro zur Verfügung. Das Geld wird vom Kulturbüro bereitgestellt und ist Teil des Preisgeldes, das die Stadt Minden Ende 2017 für ihr Gesamtkonzept Kulturelle Bildung erhalten hat. Mit der Auszeichnung „Kinder- und Jugendkulturland NRW“ würdigten das Ministerium für Kultur und Wissenschaft und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration einzelne Kultureinrichtungen und -akteure sowie Städte und Kreise, die Kindern und Jugendlichen in modellhafter Weise die Teilhabe am kulturellen Leben in Nordrhein-Westfalen ermöglichen.

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