Keine Bändchen mehr zum Shoppen nötig im Gütersloher Einzelhandel

Nur noch Einlasskontrolle des 2G-Status im Einzelhandel

Bändchen-System © Gütersloh Marketing GmbH

Bändchen-System © Gütersloh Marketing GmbH

Gütersloh. Seit Dezember konnten Kund*innen nur unter strenger Kontrolle des 2G-Status (geimpft oder genesen) in den meisten Geschäften einkaufen. Daher hat die Gütersloh Marketing GmbH (gtm), mit der Stadt Gütersloh und der Werbegemeinschaft das Bändchen-System ins Leben gerufen. Das Bändchen hat den Einkauf vereinfacht, indem Kund*innen nach einmaligem Nachweis ihres 2G-Status im Gegenzug ein Bändchen erhielten, welches ihnen in den weiteren Geschäften eine erneute Kontrolle ersparte.

Jetzt gibt es eine wesentliche Veränderung in der aktuellen Corona-Schutz-Verordnung des Landes NRW, die ab sofort in Kraft tritt. Einzelhändler*innen müssen, wie in vielen anderen Bundesländern inzwischen auch, keine Einlasskontrollen mehr durchführen, sondern nur noch stichprobenartig den 2G-Status bei den Kund*innen überprüfen. Somit brauchen Kund*innen nicht mehr zwingend in jedem Geschäft ihren 2G-Status am Eingang nachweisen, außer die Inhaber*innen fragen danach. Auf dieser neuen Grundlage wird das Bändchen-System ab sofort nicht mehr benötigt. Aufgrund der Stichprobenkontrollen ist es jedoch weiterhin erforderlich, den Impf- oder Genesenennachweis sowie den Personalausweis mitzuführen.

Die gtm dankt allen Unterstützern und Beteiligten des Bändchen-Verfahrens, welches das Einkaufen in Gütersloh in den vergangenen Wochen sehr vereinfacht hat und wünscht den Kund*innen viel Spaß beim nun unbeschwerten Shoppen in Gütersloh – ohne Bändchen und Einlasskontrolle.