Bezirksregierung richtet Notunterkunft für Flüchtlinge ein

Detmold/Horn-Bad Meinberg (21. Juli 2015). Die Bezirksregierung Detmold richtet im ehemaligen Hotel „Zur Linde“ in Horn-Bad Meinberg-Billerbeck eine Notunterkunft für Menschen ein, die in der Bundesrepublik Asyl suchen. Der Betrieb soll Mitte August starten. In dem Gebäude sollen bis zu 200 Menschen untergebracht werden.

Das Gebäude an der Billerbecker Ortsdurchfahrt ist schnell bezugsfertig und kann ohne umfangreiche Umbauten als Notunterkunft genutzt werden. Das und die Größe des Hauses sind ausschlaggebende Gründe für die Bezirksregierung gewesen, kurzfristig einen Mietvertrag abzuschließen. Nach derzeitiger Planung soll das Gebäude die Menschen zwischen Mitte August und Februar 2016 beherbergen. Die Bezirksregierung hat das Gebäude im Auftrag des Landes NRW gemietet.

Die Betreuung der in Billerbeck untergebrachten Menschen übernimmt die Johanniter Unfall Hilfe aus Blomberg. Die Hilfsorganisation leistet darüber hinaus die sanitätsdienstliche Versorgung, die Verpflegung der Flüchtlinge sowie ihre Ausstattung mit Kleidung.

Oberste Priorität der Bezirksregierung ist, die kurzfristig in Ostwestfalen-Lippe ankommenden Menschen vor der drohenden Obdachlosigkeit zu bewahren. Das ist teilweise nur durch kurzfristige Entscheidungen und Maßnahmen zu gewährleisten.

Wichtige Ziele sind aber auch, die Anwohner in Billerbeck über die geplante Notunterkunft zu informieren und Entscheidungsträger aus Stadtrat und Verwaltung Horn-Bad Meinbergs in den weiteren Prozess mit einzubinden. Die Bezirksregierung bietet deshalb am Donnerstag, 23. Juli, eine Informationsveranstaltung im ehemaligen Hotel „Zur Linde“ an. Beginn ist um 18 Uhr. Neben Vertretern der Bezirksregierung Detmold und Arnsberg sind Vertreter der Johanniter Unfall Hilfe dabei.

Hintergrund

Das NRW-Innenministerium hatte aufgrund der sehr angespannten Lage im Hinblick auf die immer weiter steigenden Flüchtlingszahlen alle Bezirksregierungen in NRW gebeten, kurzfristig Notunterkünfte in den jeweiligen Regierungsbezirken zur Verfügung zu stellen. Die Detmolder Bezirksregierung ist zuständig für die Einrichtung von Notunterkünften in Ostwestfalen-Lippe. Federführend für die Zuweisung der Flüchtlinge in NRW ist die Bezirksregierung Arnsberg.

Die Art der Unterkünfte unterteilt sich in Landeseinrichtungen und Einrichtungen der Kommunen. Das Land NRW betreibt die so genannten Erstaufnahmeeinrichtungen in Bielefeld und Dortmund sowie die so genannten Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE). Die heimischen ZUE gibt es in  Borgentreich, Bad Driburg, Detmold und Oerlinghausen. Außerdem werden so genannte Notunterkünfte zur vorübergehenden Aufnahme von Asylsuchenden eingerichtet. Weitere in OWL Notunterkünfte gibt es in Paderborn, Bad Salzuflen und Hövelhof-Staumühle.

Die Asylsuchenden werden in den Erstaufnahmeeinrichtungen registriert, medizinisch untersucht und stellen dort ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Dies kann alternativ auch in einer Notunterkunft geschehen. Nach einigen Tagen reisen die Flüchtlinge weiter zu einer ZUE. Dort bleiben sie in der Regel drei Monate. Anschließend werden sie von den Einrichtungen in den Kommunen in Ostwestfalen-Lippe aufgekommen.