Beschäftigte in OWL sollen Urlaubsgeld-Check machen

Ostwestfalen-Lippe. Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten in OWL, bei ihrer aktuellen Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zur Jahresmitte zu achten. „Für viele Menschen steht der erste Urlaub nach langer Zeit an – ein paar zusätzliche Euro vom Arbeitgeber sind da hochwillkommen. Zwar gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, doch in vielen Branchen – wie etwa der Ernährungsindustrie, dem Nahrungsmittelhandwerk und der Gastronomie – ist die Extra-Zahlung klar im Tarifvertrag geregelt“, sagt NGG-Geschäftsführerin Gaby Böhm. Das Lebensmittel- und Gastgewerbe beschäftigt in Ostwestfalen-Lippe nach Angaben der Arbeitsagentur rund 66.000 Menschen.

Sparen für den Urlaub: Für viele Menschen steht die erste Auszeit seit Beginn der Corona-Pandemie an – ein Urlaubsgeld ist da besonders willkommen. Die Gewerkschaft NGG rät Beschäftigten dazu, ihre aktuelle Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zu prüfen. Foto:NGG

Sparen für den Urlaub: Für viele Menschen steht die erste Auszeit seit Beginn der Corona-Pandemie an – ein Urlaubsgeld ist da besonders willkommen. Die Gewerkschaft NGG rät Beschäftigten dazu, ihre aktuelle Lohnabrechnung auf die Sonderzahlung zu prüfen. Foto:NGG

Nach Beobachtung der Gewerkschaft gehen in der Region dennoch viele Menschen leer aus. „Gerade bei Azubis, Minijobbern und Teilzeit-Kräften wird das Urlaubsgeld gern vergessen, obwohl es ihnen per Tarif zusteht“, so Böhm. Sie sollten daher ganz genau hinschauen: Wenn den Vollzeit-Beschäftigten im Betrieb ein Urlaubsgeld gezahlt wird, müssen auch 450-Euro- und Teilzeit-Jobber ein solches bekommen. Dieses wird je nach Arbeitszeit anteilig gezahlt, so die NGG. Auch in vielen Ausbildungsverträgen könne ein Urlaubsgeld klar geregelt sein. Böhm rät: „Wer Fragen hat, sollte sich an die Gewerkschaft wenden.“

Nach einer Analyse des Portals lohnspiegel.de erhalten aktuell bundesweit 46 Prozent der Beschäftigten von ihrem Arbeitgeber ein Urlaubsgeld. Klar im Vorteil sind demnach Beschäftigte, die in einem Betrieb mit Tarifvertrag arbeiten. Von ihnen bekommen 73 Prozent die Sonderzahlung. In Betrieben ohne Tarifbindung sind es dagegen nur 35 Prozent. Das Urlaubsgeld wird in der Regel mit der Juni- oder Juli-Abrechnung überwiesen.

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