Beratungen zum Energieausweis vorgeschrieben

Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt Änderungen

Foto: Bürgerzentrum der Stadt Augustdorf

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der Stadt Augustdorf

Augustdorf. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November gilt, tritt unter anderem der Energieausweis für Wohngebäude stärker ins Rampenlicht. Die inhaltliche Beschäftigung mit dem Dokument, das den Energiebedarf einer Immobilie beschreibt, wird in einigen Situationen vorgeschrieben. „Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfassend saniert, muss sich zum Energieausweis beraten lassen“, erklärt Energieberater Matthias Ansbach von der Verbraucherzentrale NRW. Einzige Bedingung: Die Beratung ist nur vorgeschrieben, wenn sie kostenlos erhältlich ist. Die Verbraucherzentrale bietet entsprechende Möglichkeiten in der Beratungsstelle in Detmold und in Aktionstagen in den lippischen Kommunen an. 

Eine weitere Neuerung des GEG sind Lockerungen der Anforderungen an den Wärmeschutz im Neubau. „Wer ein Eigenheim baut, sollte sich aber davor hüten, nur nach den neuen Mindeststandards zu planen“, betont Energieberater Matthias Ansbach. „Die Kosten, die man durch die geringeren Anforderungen bei der Materialrechnung sparen kann, zahlt man über die Jahre mit der Heizungsabrechnung locker wieder drauf.“ Vorausschauender sei das Bauen mit höheren energetischen Standards, für das dann auch Fördermittel fließen könnten. 

Informieren Sie sich kostenlos nach Voranmeldung am 18.11.2020 von 09:00 bis 12:00 Uhr im Rathaus Augustdorf oder vereinbaren Sie einen Termin bei unserem Klimaschutzmanager, Herrn Traoré, Telefon: 05237-971080, E-Mail: l.traoré@augustdorf.de. 

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