Anmeldung der künftigen Erstklässler ab 9. November

Vorherige Terminvereinbarung in der Grundschule erforderlich.

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Anmeldung der künftigen Erstklässler ab 9. November in Gütersloh.

Gütersloh. Alle Kinder, die bis zum 30. September 2021 sechs Jahre alt werden (die also im Zeitraum 1.10.2014 bis 30.09.2015 geboren wurden), sind im kommenden Schuljahr 2021/22 schulpflichtig. Die Anmeldung der Schulanfängerinnen und -anfänger muss in der Zeit vom 9. bis zum 13. November 2020 erfolgen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich. Dafür sind die Grundschulen nach den Herbstferien ab Montag, 26. Oktober, erreichbar.

Die Eltern können frei wählen, an welcher Schule in Gütersloh sie ihr Kind anmelden. Es besteht aber nur ein Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegene Gemeinschaftsgrundschule oder katholische Bekenntnisschule, soweit deren Aufnahmekapazität ausreicht. Falls mehr Kinder angemeldet werden, als die Schule aufnehmen kann, so muss die Schule zunächst all jene angemeldeten Kinder aufnehmen, für die sie die nächstgelegene Schule ist.

Ein Anspruch auf Erstattung von Schülerfahrkosten besteht nur beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule, soweit die Entfernungsvoraussetzungen erfüllt sind (mehr als 2 Kilometer fußläufiger Weg).

Kinder, die erst nach dem 30.09.2021 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres 2021/22 in die Grundschule aufgenommen werden, wenn sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Der Antrag auf vorzeitige Einschulung kann bei der Schulleitung gestellt werden.

Zur Anmeldung sind mitzubringen: das schulpflichtig werdende Kind (soweit möglich), das zugesandte Anmeldeformular, das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde des Kindes sowie ein Nachweis über die Masernimpfung. Aufgrund der derzeitigen Situation wird gebeten, zum vereinbarten Termin nur mit einem Elternteil und dem Kind in die Schule zu kommen.

Bei Fragen zum Anmeldeverfahren erteilt Renate Gerken vom Fachbereich Schule und Jugend der Stadt Gütersloh, Telefon 05241/822291, gern Auskunft.

Kontaktdaten der Grundschulen zwecks Terminvereinbarung ab Montag, 26. Oktober:

Städtische Gemeinschaftsschulen

1. Grundschule Altstadtschule Schulstraße 29 (05241) 50523110
2. Grundschule Avenwedde-Bahnhof Albertus-Magnus-Straße 11 a (05241) 50523210
3. Grundschule Blankenhagen Dresdner Straße 15 (05241) 50523310
4. Grundschule Blücherschule Blücherstraße 7 (05241) 50523410
5. Grundschule Edith-Stein-Schule Franz-Grochtmann-Straße 36 (05241) 50523510
6. Grundschule Große Heide Pelikanweg 4 (05209) 70408410
7. Grundschule Heidewald Alte Heidewaldstraße 1 (05241) 50523610
8. Grundschule Isselhorst Niehorster Straße 69 (05241) 50523710
9. Grundschule Kattenstroth Ludwigstraße 11 (05241) 50524010
10. Grundschule Neißeweg Neißeweg 3 (05241) 50524110
11. Grundschule Nordhorn Knappweg 9 (05241) 50524210
12. Grundschule Paul-Gerhardt-Schule Südring 53 (05241) 50524410
13. Grundschule Pavenstädt Pavenstädter Weg 72 (05241) 50524510
14. Grundschule Sundern Sundernstraße 20 (05241) 50524610

Städtische katholische Bekenntnisschulen

1. Grundschule Josefschule Bruder-Konrad-Straße 116 (05241) 50523810
2. Grundschule Kapellenschule Dr.-Thomas-Plaßmann-Weg 10 (05241) 50523910
3. Grundschule Overbergschule Neuenkirchener Straße 44 (05241) 50524310

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