2G und 3G: Neue Zugangsbestimmungen für die Kundenzentren der Stadtwerke Bielefeld

Bielefeld. Die Stadtwerke Bielefeld Gruppe passt die Zugangsbestimmungen für ihre Kundenzentren den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz an. Ab Montag, 6. Dezember, gilt in den Kundenzentren Turbinenhalle und Jahnplatz Nr. 5 wie im Einzelhandel die 2G-Regel. Kundinnen und Kunden müssen beim Besuch ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen.

Für das moBiel ServiceCenter im Jahnplatz tritt die 3-GRegel in Kraft – ebenfalls ab Montag. Vergleichbar mit der Regelung für Busse und Stadtbahnen erhalten nur Besucher Zutritt, die geimpft, genesen oder getestet sind. Ein offizieller Corona-Test darf hierfür nicht älter als 24 Stunden sein. Selbsttests sind als Nachweis ausgeschlossen.

Wer die Kundenzentren aufgrund der Regelungen nicht besuchen kann, erreicht die Stadtwerke unter der zentralen Kundenhotline 0521-51 43 91 sowie per E-Mail an kundenservice@stadtwerke-bielefeld.de.