Besuche in Pflegeeinrichtungen deutlich eingeschränkt

Bielefeld. Die Stadt Bielefeld hat am Sonntag, den 15. März und zunächst bis zum 19. April Besuchseinschränkungen verfügt. Diese gelten für vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe, in denen besonders schutzbedürftige Personen leben, sowie für anbieterverantwortete Wohngemeinschaften. Das Sozialdezernat fordert die Angehörigen auf, nur die nötigsten Besuche zu machen.

Die Einrichtungen sind ab sofort verpflichtet, die Besuche streng zu reglementieren. Eine Allgemeinverfügung der Stadt erklärt detailliert, was noch erlaubt ist und was nicht. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Bewohnerinnen und Bewohner vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen.

image001-3