Wohnraumförderung 2016: Land NRW setzt neue Anreize für Investoren und Privatleute

Kreis Lippe. Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Förderprogramm für das Jahr 2016 veröffentlicht. Um mehr bezahlbaren Wohnraum für alle zu schaffen und die soziale Wohnraumförderung vor dem Hintergrund des niedrigen Marktzinsniveaus noch attraktiver zu gestalten, hat das Land die Förderkonditionen 2016 noch einmal deutlich verbessert, das berichtet die Wohnungsbauförderung des Kreises Lippe.

Im Bereich des Mietwohnungsbaus gibt es schon seit ca. zwei Jahren die Möglichkeit, auf bestimmte Darlehen Tilgungsnachlässe (d.h. Teilschulderlasse) zu erhalten. Die Einsatzmöglichkeiten für dieses zuschussähnliche Instrument sind nun noch einmal erheblich ausgeweitet worden. So werden die Tilgungsnachlässe nun auch auf Darle-hensgrundpauschalen gewährt. Für die im Kreis Lippe geltenden Mietniveaus betragen die Nachlässe 10 bzw. 15 Prozent. Darüber hinaus sind auf Zusatzdarlehen, die für besondere Ausstattungsmerkmale wie Aufzüge, den Passivhausstandard, kleine Wohnungen oder auch Abrisskosten gewährt werden können, weiterhin Tilgungsnachlässe von 50 Prozent möglich. Der gesamte Tilgungsnachlass wird bei Leistungsbeginn vom gewährten Darlehen abgesetzt, die Zins- und Tilgungsleistungen dann vom reduzierten Darlehen erhoben.

Zudem wird seit Mitte 2015 auch die Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge gefördert. Die zinsgünstigen Darlehen können sowohl für den Neubau und die Neuschaffung von Wohnraum im Bestand als auch für gering investive Herrichtung und die Anpassung von Wohnraum gewährt werden. Je nach Maßnahme sind in diesem Zusammenhang Tilgungsnachlässe von 20 bis 30 Prozent möglich.

Auch die Schaffung von Wohnraum für Studierende wird inzwischen mit Tilgungsnachlässen von bis zu 25 Prozent gefördert. Ebenfalls interessant für Investoren: Die Tilgungsnachlässe können auf Antrag in Höhe von bis zu 50 Prozent auf das erforderliche Eigenkapital angerechnet werden. Mehrkosten, die  aufgrund der Energieinsparverordnung 2016 entstehen, werden in den neuen Bestimmungen über erhöhte Förderpauschalen berücksichtigt.

Neben der Mietwohnraumförderung sind aber auch die Eigentumsförderung und die Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand weiterhin ein fester Bestandteil des Wohnraumförderprogramms. Bereits seit 2015 können Neubau und Ersterwerb eines Eigenheims im Kreis Lippe wieder regulär in sechs Städten und Gemeinden (Augustdorf, Bad Salzuflen, Detmold, Leopoldshöhe, Oerlinghausen und Schlangen) gefördert werden; der Erwerb gebrauchter Eigenheime ist weiterhin im gesamten Kreis Lippe förderfähig.

Beim Hauskauf gibt es im Vergleich zum Vorjahr noch eine weitere Erleichterung. Bei älteren Gebäuden, die energetisch noch modernisiert werden müssen, um entsprechend förderfähig zu sein, können diese Modernisierungsmaßnahmen neu-erdings auch in Eigenleistung erbracht werden, wenn über den Energiebedarfsausweis nachgewiesen wird, dass der Ener-giebedarf anschließend 150 kWh/(m²a) nicht überschreitet.

Ausführliche Informationen und Merkblätter gibt es auch im Internet unter www.kreis-lippe.de (Stichwort: Wohnungs-bauförderung) sowie über die NRW.BANK Düsseldorf unter www.nrwbank.de  und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW  unter www.mbwsv.nrw.de.

Für Beratungen stehen die Mitarbeiter des Kreises unter Tel. (05231) 62-657 (Neubau von Eigenheimen, Mietwohnungs-bau, Wohnraum für Flüchtlinge, Sonderbaumaßnahmen), Tel. (05231) 62-6551 (Erwerb vorhandenen Wohnraums) und Tel. (05231) 62-6180 (Neubau von Eigenheimen, Maßnahmen im Bestand) zur Verfügung.