Das sollten viele Arbeitnehmer aus Bielefeld jetzt beachten: Ab 2021 gelten höhere Versicherungspflichtgrenzen

AOK-Aenderung 2021Bielefeld. Für alle höher verdienenden Arbeitnehmer in Bielefeld ist der 1. Januar 2021 ein wichtiges Datum: Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze) genannt, erhöht sich zu Beginn des neuen Jahres von 62.550 Euro auf 64.350 Euro. Die Krankenversicherungspflicht endet für die betroffenen Arbeitnehmer, wenn das Jahresgehalt die JAE-Grenze übersteigt. Bei einer „Punktlandung“ auf den Betrag verbleibt es bei der Versicherungspflicht. „Wir empfehlen in diesen Fällen eine freiwillige Weiterversicherung bei der gesetzlichen Krankenversicherung“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Allerdings sind nur jene Arbeitnehmer gefordert zu handeln, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die jeweils gültige JAE-Grenze im noch laufenden Jahr 2020 und die des nächsten Jahres überschreitet. Weitere Informationen dazu gibt es bei AOK-Mitarbeiterin Regina Köhl unter der Telefonnummer 0800 2655-503053.

Umgekehrt gilt: „Arbeitnehmer, die noch 2020 wegen Überschreitens der bisherigen Versicherungspflichtgrenze von 62.550 Euro krankenversicherungsfrei und damit gesetzlich freiwillig oder privat versichert waren, können aufgrund der neuen Jahresarbeitsentgeltgrenze für 2021 krankenversicherungspflichtig werden, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die neue Grenze nicht übersteigt“, erklärt Wehmhöner. Bisher privat Krankenversicherte haben dann ein Krankenkassenwahlrecht und können Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse werden. Sofern sie von diesem Wahlrecht nicht Gebrauch machen, werden Sie von ihrem Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet, bei der sie zuletzt gesetzlich krankenversichert waren.

Neben der allgemeinen gibt es auch eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze. Sie beträgt im nächsten Jahr 58.050 Euro. Diese Besonderheit gilt für Arbeitnehmer, die am Stichtag 31. Dezember 2002 krankenversicherungsfrei und privat krankenvollversichert waren, weil ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die zu diesem Zeitpunkt geltende JAE-Grenze überschritten hatte. Auch hier gilt: Krankenversicherungspflicht tritt ein, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt diese besondere JAE-Grenze nicht überschreitet. Die bisher privat krankenversicherten Arbeitnehmer haben bei ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen ein besonderes Kündigungsrecht.

„Ein wichtiger Hinweis für privat versicherte Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben: sie werden grundsätzlich nicht mehr krankenversicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die allgemeine bzw. die besondere JAE-Grenze nicht mehr überschreitet“, sagt Wehmhöner. So ist der Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung ab diesem Alter nahezu ausgeschlossen. Informationen zu allen Änderungen bei den Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung sowie ein praktischer Gehaltsrechner sind im Internet unter aok.de/fk/nw abrufbar. Wer sich telefonisch dazu informieren möchte, kann sich unter 0800 2655-503053 an AOK-Mitarbeiterin Regina Köhl wenden.

BU: Mit Beginn des neuen Jahres ändern sich die Versicherungspflichtgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Foto: AOK/hfr.

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Strukturbericht 2020 erstmals mit Qualifikationsprofil der Arbeitnehmer

Wirtschaftsentwicklung im Kreis Gütersloh

Kreis Gütersloh. Der Strukturbericht 2020 für den Kreis Gütersloh zeigt: Die Entwicklung der Wirtschaftszahlen ist weiterhin positiv. So sank beispielsweise die Arbeitslosenquote im Jahr 2019 auf 3,8 Prozent. Und der Auslandsumsatz im verarbeitenden Gewerbe steigt jedes Jahr stetig an. Im Jahr 2019 lag er bei über acht Milliarden Euro.

Dass im Kreis Gütersloh pfiffige Köpfe Zuhause sind, sieht man auch an der Patentdichte: Mit 161 Patenten je 100.000 Einwohner zeigt sich der Kreis Gütersloh überdurchschnittlich innovativ. 2019 wurden im Kreis Gütersloh insgesamt 585 Patente veröffentlicht.

„Dies sind allerdings alles Aufnahmen aus dem vergangenen Jahr. Angesichts der derzeitigen Corona-Krise werden die Zahlen für dieses Jahr weniger erfreulich ausfallen“, sagt Albrecht Pförtner, Geschäftsführer der pro Wirtschaft GT.

Erstmals enthält der Strukturbericht auch die Qualifikationsprofile der Arbeitskräfte im Kreis Gütersloh – unterteilt nach Experten und Spezialisten, Fachkräften und Helfern. Dort zeigt sich bereits jetzt Entwicklungspotenzial. Denn der Anteil der Helfer (einfache Tätigkeiten ohne spezifische Fachkenntnisse) ist hier überdurchschnittlich hoch. Der Anteil an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten beträgt im Kreis Gütersloh 21 Prozent – im Bundesdurchschnitt sind es 15,6 Prozent. „Das sind Arbeitsplätze auf die wir im Zuge der Digitalisierung ein besonderes Augenmerk legen müssen“, merkt Pförtner an. „Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich jetzt schon mit der Digitalisierung in diesen Arbeitsbereichen auseinandersetzen und fit machen.“

Den rund 80 Seiten starken Strukturbericht, den die pro Wirtschaft GT in Zusammenarbeit mit dem Ewas-Institut herausgegeben hat, findet man auf www.prowi-gt.de in der Rubrik „Daten & Fakten“ im Downloadbereich. Weitere Informationen gibt es auch bei Albrecht Pförtner, Telefon 05241 851087, E-Mail a.pfoertner@prowi-gt.de.

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NGG empfiehlt Beschäftigten einen Weihnachtsgeld-Check

OWL- Extra-Euros zum Jahresende: Arbeitnehmer in Ostwestfalen-Lippe, die noch kein Weihnachtsgeld bekommen haben, sollen prüfen, ob sie Anspruch auf die Sonderzahlung haben. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). Insbesondere für die 138.000 Menschen, die in der Region lediglich einen Minijob haben, lohne sich ein genauer Check. „Wenn der Chef seinen Mitarbeitern ein Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch die Minijobber im selben Unternehmen Anspruch auf die Extra-Zahlung“, erklärt Gaby Böhm, Geschäftsführerin der NGG Bielefeld-Herford. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richte sich nach der jeweiligen Arbeitszeit. 

 Bescherung zum Jahresende: Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf ein Weihnachtsgeld, wenn der Chef den anderen Mitarbeitern im Betrieb ein solches zahlt. Darauf weist die Gewerkschaft NGG hin.

Bescherung zum Jahresende: Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf ein Weihnachtsgeld, wenn der Chef den anderen Mitarbeitern im Betrieb ein solches zahlt. Darauf weist die Gewerkschaft NGG hin.

Nach Einschätzung der Gewerkschaft gehen Beschäftigte in Branchen wie dem Gastgewerbe oder dem Fleischer- und Bäckerhandwerk allerdings häufig leer aus. „Es gibt immer wieder Chefs, die die Überweisung zum Jahresende gern mal vergessen.“ Auch Auszubildende würden häufig um das Weihnachtsgeld gebracht – gerade dort, wo es keinen Betriebsrat gebe. Im Zweifelsfall lohne ein Anruf bei der zuständigen Gewerkschaft, rät Böhm. 

Ob Beschäftigten ein Weihnachtsgeld zusteht, ist im Tarif- oder Arbeitsvertrag geregelt. Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Unter den Mitarbeitern, in deren Betrieb ein Tarifvertrag gilt, erhalten im Schnitt 77 Prozent ein Weihnachtsgeld. Das hat eine Umfrage der Hans-Böckler-Stiftung ergeben. Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, können nur 44 Prozent der Beschäftigten mit einer Sonderzahlung rechnen. Das Weihnachtsgeld wird in der Regel mit der November-Abrechnung überwiesen. 

Hilfe zum eigenen Lohn- oder Gehaltscheck sowie eine Datenbank mit Tarifverträgen finden Beschäftigte im Netz unter: www.lohnspiegel.de 

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Bildungsurlaub: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch darauf

Haus Neuland bietet 2019 wieder viele Seminare für Politisch Interessierte, Kita-Fachkräfte und Pädagogen

Bielefeld. Fünf Tage Bildungsurlaub pro Jahr – darauf hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich Anspruch. „Viele wissen das allerdings gar nicht oder machen von diesem Recht keinen Gebrauch. Dabei kann eine Weiterbildung unheimlich bereichernd sein und viele neue Impulse und Motivation für die eigene Arbeit mit sich bringen“, weiß Nadja Bilstein, Fachbereichsleiterin Politische Akademie in der Bielefelder Bildungsstätte Haus Neuland.

Viele der Seminare im Haus Neuland in Bielefeld sind als Bildungsurlaub anerkannt. Die Pädagoginnen Nadja Bilstein, Carola Brindöpke und Monika Hansel (von links) präsentieren die Jahresprogramme Bildungsbereiche pädagogische Weiterbildungen im Kita-Bereich. für die drei großen Politische Seminare,Fortbildungen Foto: Haus Neuland

Viele der Seminare im Haus Neuland in Bielefeld sind als Bildungsurlaub anerkannt. Die Pädagoginnen Nadja Bilstein, Carola Brindöpke und Monika Hansel (von links) präsentieren die Jahresprogramme Bildungsbereiche
pädagogische Weiterbildungen im Kita-Bereich. für die drei großen Politische Seminare,Fortbildungen Foto: Haus Neuland

Neben den politischen Bildungsangeboten gibt es im Haus Neuland ein vielfältiges und umfangreiches Fortbildungsprogramm für Erzieherinnen, Kita-Fachkräfte und Menschen in pädagogischen Berufen, für angehende Ruheständler, Bundeswehrgruppen, Jugendliche und Auszubildende. Rund die Hälfte all dieser Fort- und Weiterbildungen sind als Bildungsurlaub anerkannt. Einige andere Seminare können über einen Bildungsscheck gefördert werden. Und bei vielen Fortbildungen ist der Teilnahmebeitrag dank der Förderung durch Bundes- oder Landesmittel vergünstigt.

Das komplette Fortbildungsprogramm finden Interessierte online unter: www.haus- neuland.de/bilden Zudem gibt es für Politisch Interessierte, Kita-Fachkräfte und Menschen in pädagogischen Berufen jeweils ein eigenes Seminarprogramm in gedruckter Form, das direkt im Haus Neuland bestellt werden kann (buchungszentrale@haus-neuland.de, Telefon: 05205/9126-33).

Inhaltliche Schwerpunkte

Für Politisch Interessierte gibt es 2019 wieder einen breiten Themenmix: Rechtsextremismus, Europa, Freihandel und Weltwirtschaft, Medien und Demokratie, Armut und Reichtum, Nachhaltigkeit, Textilproduktion und Rucksackwissen für den Ruhestand sind nur einige der Fortbildungsthemen. Viele Seminare enthalten neben dem bewährten Mix aus theoretischen und praktischen Teilen besondere Programmpunkte wie Exkursionen, Expertengespräche oder Upcycling-Workshops. „Ein Seminar besteht fast ausschließlich aus Exkursionen. Hier erkunden die Teilnehmenden die Region Ostwestfalen-Lippe mit dem Fahrrad und lernen dabei jede Menge über Geschichte, Gesellschaft und Politik. Wegen der hohen Nachfrage veranstalten wir dieses Seminar gleich zweimal, einmal im Juni und einmal im Juli 2019“, kündigt Nadja Bilstein an.

Unter den knapp 100 Seminaren im Kita-Bereich sind 2019 einige ganz neue Fortbildungen – zum Beispiel zur Praxisanleitung, zur Gesundheitsförderung und zur Förderung der Schulreife. Die exklusive Zertifikatsreihe „Systemische Beratung in Kita und Familienzentrum“ wird ab Februar 2019 zum zweiten Mal angeboten. Neu konzipiert wurde die Zertifikatsfortbildung „Fachkraft für Frühpädagogik“ (ab Oktober 2019). Und beim Thema „Change Management“ wird erstmals eine Kombination aus Präsenzseminaren mit Online-Webinaren ausprobiert. Auch im Kita-Bereich sind viele Seminare als Bildungsurlaub anerkannt, können aber auch einfach als berufliche Fortbildung belegt werden.

Die Seminare für Menschen in pädagogischen Berufen beschäftigen sich mit Themen wie Elterngespräche, Persönlichkeitsentwicklung, professionelle Moderation, Coaching für Schülervertretungen, Islamismus, Achtsamkeit oder Flipchart-Visualisierungen. Erstmalig werden auch in diesem Bereich Seminare als Bildungsurlaub angeboten.

Organisatorisches rund um den Bildungsurlaub

Bei den mehrtägigen Fortbildungen können Übernachtungen in modernen Einzel- oder Doppelzimmern dazugebucht werden. In der Pause oder nach Seminarschluss bietet sich ein Spaziergang durch den schönen Teutoburger Wald an, der direkt vor der Tür vom Haus Neuland beginnt. „Viele unserer Seminargäste schätzen diesen Mix aus Weiterbildung und Erholung als Auszeit von ihrem beruflichen Alltag“, sagt Nadja Bilstein.

Wer Bildungsurlaub beantragen möchte, muss bis spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn einen Antrag bei seinem Arbeitgeber stellen. Bei Fragen zum Bildungsurlaub hilft die Buchungszentrale im Haus Neuland gerne weiter: 05205/9126-33. Informationen gibt es auch online unter: www.haus-neuland.de/bildungsurlaub.

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