Stadt ergänzt Förderprogramme fürs Gebäude von Stadt, Land und Bund

Bad Oeynhausen . Der Rat der Stadt Bad Oeynhausen hat die Finanzmittel für ein eigenes Förderprogramm für 2021 in Höhe von 150.000 Euro freigegeben. Damit werden Hauseigentümerinnen und -eigentümer unterstützt, die Wohngebäude energetisch sanieren wollen. Das Programm ergänzt weitere Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes, die kürzlich modifiziert und teils aufgestockt wurden.

„Bei einer Heizungssanierung kann die Kombination der Fördermittel einen Zuschuss von bis zu 60 Prozent bringen“, sagt Andreas Witt, Klimaschutzmanager der Stadt Bad Oeynhausen. Bei anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel einem Austausch der Fenster oder einer Fassadendämmung, sind die Fördersätze geringer. „Es lohnt sich aber fast immer, sich mit den Förderprogrammen zu befassen, wenn man das eigene Haus modernisieren möchte“, so Witt.

Speziell in Bad Oeynhausen kann das kommunale Förderprogramm für Wohngebäude, die vor 1980 erbaut wurden, genutzt werden. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern können bis zu 1500 Euro, maximal 20 Prozent der Investitionssumme abgerufen werden. Auch Mehrfamilienhäuser erhalten einen Zuschuss zu energetischen Sanierungsmaßnahmen. Dieser liegt bei 500 Euro je Wohneinheit. Eigentümer von einzelnen Wohnungen sind eigenständig oder gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft antragsberechtigt.

„Unser kommunales Förderprogramm steht nicht in Konkurrenz zu den Angeboten des Bundes und des Landes“, betont Witt. Es ergänze diese und mache sie noch attraktiver. So habe der Bund zu Beginn des Jahres seine Zuschüsse sogar erhöht. Denn eingeführt wurde in das Förderprogramm des Bundes ein Bonus, welcher für Gebäude mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) greift. „Dabei sollte man wissen, dass die Boni auch ausgezahlt werden, wenn man nicht alle Maßnahmen realisiert, die im Fahrplan vorgeschlagen werden“, erläutert Witt.

Den individuellen Sanierungsfahrplan bekommt man im Rahmen einer bestimmten Energieberatung, die der Bund mit 80 Prozent bezuschusst. „Und bei Gebäuden, die vor 1980 errichtet wurden, gibt es von der Stadt bis zu bestimmten Maximalbeträgen, noch 10 Prozent dazu“, sagt Witt. Die Restsumme für die Beratung erhalte man dann in der Regel über die erhöhte Förderung wieder mehr als zurück. Dabei sollte man mit den zugelassenen Energieberaterinnen und -beratern vorher über das Honorar sprechen. Denn das ist frei verhandelbar; es gibt keine festen Sätze.

Beim Förderprogramm des Bundes für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse, die einen bestimmten Anteil an der Investitionssumme ausmachen. Bei einem Fenster sind das zum Beispiel 20 Prozent und mit Bonus aus dem iSFP sogar 25 Prozent. Wird eine Heizung ausgetauscht und kommen dann zumindest teilweise erneuerbare Energien zum Einsatz, so liegt der Fördersatz zwischen 30 und mit iSFP-Bonus bei bis zu 50 Prozent.

Diese Förderung kann durch die Landesförderung ergänzt werden. Hier gibt es pauschale Förderbeträge, die zum Beispiel bei einer Pelletheizung 1750 Euro und bei Solarwärme-Kollektoren bei 90 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche liegen.

„Sehr wichtig ist bei fast allen Förderprogrammen, dass man erst den Antrag stellt und die Bewilligung abwartet, bevor man einen Auftrag erteilt“, betont Witt. Unterlässt man dies, so habe man den Anspruch auf eine Förderung verwirkt.

Die Informationen zum Förderprogramm stehen auf der Internetseite der Stadt unter www.badoeynhausen.de und unter www.klimaengagiert.de bereit.

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