Herford. Die Stadt legt die Innenstadt-Bereiche, in denen die Maskenpflicht gilt, neu fest. Der Grund: Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vom 30.10.2020 erlaubt den Kommunen die Maskenpflicht-Bereiche selber zu bestimmen. Bis dahin galt die Verfügung des Kreises Herford. Und der hatte am 24. Oktober 2020, mit dem Erreichen der 2. Gefährdungsstufe (50 Inzidenz), die Maskenpflicht innerhalb des kompletten Walls verfügt.
Diese Verfügung ist jetzt hinfällig.
„Wir haben uns daraufhin noch einmal genau angeschaut, wo der Abstand von 1,5 Metern schlecht eingehalten werden kann. Dies ist der Fall in der Fußgängerzone zwischen der Radewiger Brücke, Bäckerstraße, dem Alten Markt im Bereich der Bushaltestellen, am Gehrenberg, Neuer Markt, der Lübberstraße (Höhe Saturn), auf dem Bahnhofsvorplatz und dem Busbahnhof. Dort halten sich häufig viele Menschen gleichzeitig auf. Deshalb gilt jetzt in diesen Teilen der Innenstadt die Maskenpflicht“, erklärt der Technische Beigeordnete, Dr. Peter Maria Böhm.
In den übrigen Bereichen der Innenstadt herrscht keine Maskenpflicht.
„Wir empfehlen aber schon, die Maske überall dort zu benutzen, wo Menschenansammlungen sind oder wo man nicht gut ausweichen kann“, sagt Dr. Peter Maria Böhm. Die Schilder, die auf die Maskenpflicht hinweisen werden jetzt entfernt bzw. umgesetzt. Diese Allgemeinverfügung gilt bis zum 30. November 2020.