Rückabwicklung der Eintrittsentgelte

Für städtische kulturelle Veranstaltungen

Paderborn. Wer Eintrittskarten für Veranstaltungen des Kulturamts der Stadt Paderborn hat, die aufgrund der Corona-Krise ausgefallen sind, sollte sich auf www.paderborn.de/corona-tickets über die Rückabwicklung der Eintrittsentgelte informieren. Dort steht ein Online-Formular zur Rückabwicklung bereit. Es gilt für die städtischen Sinfoniekonzerte, Kammerkonzerte, Musiktheater-Vorstellungen (u.a. die ausgefallene Vorstellung von „Der kleine Horrorladen“ vom 1. April), Veranstaltungen der Reihe Schülertribüne und die Paderborner Puppenspielwochen. 
Wenn weitere Veranstaltungen ausfallen, was absehbar ist, wird es auch für diese Veranstaltungen gelten. Es gibt zwei getrennte Verfahren für Abonnenten und für Käufer von Einzelkarten. Wer ein Abonnement hat, erhält zudem auch einen Brief vom Kulturamt mit dem Formular in Papierform.

Dieses Bild gibt es zurzeit nicht: Die Nordwestdeutsche Philharmonie auf der Bühne der Paderhalle. Aber viele Abonnentinnen und Abonnenten spenden das Eintrittsgeld für die entgangenen Konzerte an den Förderverein des Orchesters.Foto:© Nordwestdeutschen Philharmonie

Dieses Bild gibt es zurzeit nicht: Die Nordwestdeutsche Philharmonie auf der Bühne der Paderhalle. Aber viele Abonnentinnen und Abonnenten spenden das Eintrittsgeld für die entgangenen Konzerte an den Förderverein des Orchesters.Foto:© Nordwestdeutschen Philharmonie

Eine der Möglichkeiten der Rückabwicklung ist es, das Geld an die Fördervereine der Kulturinstitutionen zu spenden. Kulturamtsleiter Gockel-Böhner berichtet, dass von Abonnentinnen und Abonnenten der Sinfoniekonzerte bereits mehr als 200 Rückmeldungen vorliegen: „72 Prozent davon haben sich für eine Spende an die NWD-Freunde e.V. entschieden, also den Förderverein unserer Nordwestdeutschen Philharmonie. Dieses Signal macht mich sehr glücklich. Die Stadt Paderborn ist ja auch Mitglied im regionalen Trägerverein unseres Orchesters.“

Fast alle anderen bisher vorliegenden Rückmeldungen akzeptierten Gutscheine (Freiverkauf) oder Verrechnungen (Abonnements), erklärt Gockel-Böhner. Die Gutscheine gelten für alle Veranstaltungen in der Paderhalle, nicht nur für die des Kulturamts. Auch das wertet der Kulturamtsleiter als gutes Signal: „Das Geld bleibt in der Veranstaltungsbranche und hilft, sie über die schwierige Zeit zu retten.“

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