NRW-Sonderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“

Ostwestfalen-Lippe. Nach Auffassung der Industrie und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) ist das NRW Sonderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“ ein gutes Instrument, die Digitalisierung im stationären Handel voranzutreiben. Wir hoffen, dass möglichst viele Einzelhändler von diesem Angebot Gebrauch machen“, so Marco Rieso, Referatsleiter der IHK Ostwestfalen zu Bielefeld.

dummy-preview-imageDie Corona-Pandemie hat den stationären Einzelhandel mit voller Wucht getroffen. Viele stationäre Einzelhändler haben in diesem Zusammenhang ihre Kommunikationsprozesse und Vertriebswege angepasst und digitaler gestaltet. Um diesen Prozess zu unterstützen, hat die Landesregierung NRW das Sonderprogramm „Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken“
entwickelt. Gefördert werden insbesondere von der Krise betroffene Kleinunternehmen des stationären Einzelhandels, mit einer Fördersumme von bis zu 12.000,- Euro, die ihre Digitalisierung vorantreiben möchten. Hierfür muss ein signifikanter Digitalisierungsschritt belegt werden. Förderanträge können noch bis zum 31. August eingereicht werden.

Der Aufruf richtet sich ausschließlich an Kleinunternehmen aus dem stationären Einzelhandel mit Sitz eines Ladenlokals in NRW, mit einer Beschäftigtenzahl von max. 49 Personen und einem Umsatz bis 10 Millionen Euro oder einer
Jahresbilanzsumme von 10 Millionen Euro. Förderanträge können nur von einzelnen Handelsunternehmen gestellt werden. Gefördert werden (Beratungs-) Dienstleistungen im Falle des erstmaligen Einsatzes oder des signifikanten Ausbaus digitaler Technologien sowie projektbezogene Sachausgaben.

Weitere Informationen zum Sonderprogramm 2020 unter: www.ptj.de/forschungsfoerderung/digitaler-einzelhandel/sonderprogramm2020

 

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