Jährlich werden etwa 13.800 Bäume unter die Lupe genommen

Rietberg (Kreis Gütersloh). An den Kreisstraßen im Kreis Gütersloh gibt es insgesamt 22.531 Straßenbäume. Diese müssen regelmäßig kontrolliert werden. Seit kurzem ist der neue Baumkontrolleur, Nathanael Flaming, für den Kreis Gütersloh im Einsatz. Er ist für die Baumkontrolle, Baumpflege und Koordinierung zur Behebung möglicher Schäden zuständig. 

Der Kreis Gütersloh hat einen neuen Baumkontrolleur. In einem Pressetermin wurde er vorgestellt (v. l.): Markus Schwarze (Leiter des Kreisbauhofes), Henrik Egeler (Abteilungsleiter Tiefbau), Nathanael Flaming (Baumkontrolleur) und Timo Hoffman (Mitarbeiter Treevolution.de GmbH). Foto: Kreis Gütersloh

Der Kreis Gütersloh hat einen neuen Baumkontrolleur. In einem Pressetermin wurde er vorgestellt (v. l.): Markus Schwarze (Leiter des Kreisbauhofes), Henrik Egeler (Abteilungsleiter Tiefbau), Nathanael Flaming (Baumkontrolleur) und Timo Hoffman (Mitarbeiter Treevolution.de GmbH). Foto: Kreis Gütersloh

Bevor die eigentlichen Regelkontrollen beginnen können, muss zunächst ein Baumkataster für die Streckenabschnitte der Kreisstraßen angelegt werden. Dabei werden die Bäume gleichzeitig in Augenschein genommen.Der Kreis Gütersloh ist als Straßenbaulastträger grundsätzlich für die Sicherheit an den Kreisstraßen zuständig. Um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, müssen unter anderem auch regelmäßige Kontrollen an den Bäumen durchgeführt werden. Denn zur Sicherheit der Straßen zählt auch der verkehrssichere Zustand der angrenzenden Bäume, sodass keine Schäden an Personen oder Sachen entstehen können.  Jährlich muss der Kreis etwa 13.800 Straßenbäume kontrollieren. Die Häufigkeit der Kontrollen ist von drei Faktoren des Baumes abhängig: Dem Zustand und der Entwicklungsphase des Baumes sowie dessen Standort an einer stark oder schwach frequentierten Straße.

Bis jetzt wurde die Baumkontrolle durch den jeweils zuständigen Oberstraßenwärter durchgeführt, der eine Baumschau für den jeweiligen Streckenabschnitt erstellte. Bei einer Baumschau wird der Baumbestand abwechselnd im belaubten und unbelaubten Zustand betrachtet. Bei diesem Verfahren werden nur Bäume dokumentiert, die durch ihre Schäden die Verkehrssicherheit beeinträchtigten. Diese rein visuelle und tendenziell oberflächliche Betrachtung der Bäume ist nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr ausreichend, um der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen und das damit einhergehende Haftungsrisiko für den Kreis ausschließen zu können.

Jeder Baum wird mit einer Marke versehen auf der eine Nummer steht. Mit dieser Nummer kann der Baum im digitalen Baumkataster gefunden werden. Foto: Kreis Gütersloh

Jeder Baum wird mit einer Marke versehen auf der eine Nummer steht. Mit dieser Nummer kann der Baum im digitalen Baumkataster gefunden werden. Foto: Kreis Gütersloh

Dazu gehört auch die erstmalige Erfassung der Bäume in einem Baumkataster, denn bislang hatte der Kreis keinen Überblick über den aktuellen Baumbestand und die notwendigen Kontrollintervalle. Nach Anlage des Katasters können die Baumbestände dokumentiert und die jeweiligen Kontrollintervalle festgelegt und eingesehen werden. Die Firma Treevolution.de GmbH ist mit der Ersterfassung und dem Aufbau des digitalen Baumkatasters beauftragt worden. Dies erfolgt in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit dem Baumkontrolleur.

Spätestens Anfang nächsten Jahres soll die Erstellung des Baumkatasters abgeschlossen sein. Danach kann der Baumkontrolleur mit einem mitgeführten Touch Pad/Feldrechner (Outdoor Notebook) die Informationen zu jedem Baum abrufen und die Ergebnisse der Kontrollen eingeben. Die Straßenunterhaltung wird informiert und beauftragt, wenn ein Schaden an einem Baum behoben werden muss. Werden die Schäden an einem Baum rechtzeitig behoben, können spätere Probleme im Straßenverkehr verhindert werden. Bei einem Schadensfall muss die ausreichende Überprüfung der Bäume belegt werden können.

Durch die rechtzeitige Schadensfeststellung lassen sich in aller Regel auch unvorhersehbare Straßensperrungen vermeiden. Ragt ein kippender Baum oder dessen Bestandteile bereits in das Lichtraumprofil einer Straße, muss diese gesperrt werden. Diese Sperrungen dauern länger als eine im Vorfeld geplante Beseitigung von Risikostellen.

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