IHK begrüßt relevante Entschärfung des Lieferkettengesetzes

Bielefeld. Der jetzt erzielte Kompromiss beim Referentenentwurf des Lieferkettengesetzes ist nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine relevante Entschärfung. „Ich bin sehr zufrieden, dass zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards die gröbsten Unwägbarkeiten fallen gelassen worden sind. Unsere Unternehmen müssen nur noch in ihrem eigenen Umfeld sowie bei unmittelbaren Zulieferern sicherstellen, dass es zu keinen Verstößen kommt. Das bedeutet zwar spürbar mehr Bürokratie und Belastungen für die Unternehmen, ist aber machbar“, betont IHK-Präsident Wolf D. Meier-Scheuven. Vor allem der Verzicht auf die zivilrechtliche Haftung sei richtig und auch massiv von den ostwestfälischen Unternehmen gefordert worden.
Die Erhöhung der ‚Betroffenheitsgrenze‘ auf Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern im Jahr 2023 beziehungsweise auf 1.000 Mitarbeiter ab 2024 begrüße die ostwestfälische Wirtschaft ebenfalls. Der IHK-Präsident: „Es muss dabei verhindert werden, dass die größeren Unternehmen ihre Anforderungen auf ihre kleineren Zulieferer abwälzen.“
Ohne negative Folgen werde das Gesetz für eine Exportregion wie Ostwestfalen allerdings nicht bleiben. „Die betroffenen Unternehmen und auch deren unmittelbare Zulieferer müssen sich auf sehr viel mehr Kontrolle ihrer Lieferketten einstellen“, kritisiert der IHK-Präsident und bemängelt: „Dies ist mit einem erheblichen Zusatzaufwand an Bürokratie und damit an Kosten verbunden. Genau dagegen hatte sich die Vollversammlung der IHK in einem im vorigen Dezember verabschiedeten Positionspapier zum Lieferkettengesetzt ausgesprochen, allerdings den besseren Schutz von Menschenrechten darin grundsätzlich gefordert.“
Ob sich aus dem Gesetz langfristige, weitere negative Konsequenzen für international agierende Unternehmen ergäben, sei nicht auszuschließen. Aktuell könne das aber noch nicht unmittelbar abgeschätzt werden.

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