„Herforder Frühling“ findet nicht statt – kein verkaufsoffener Sonntag am 3. Mai

Herford. Der Herforder Frühling mit Automeile und verkaufsoffenem Sonntag muss am geplanten Termin (2. und 3. Mai) abgesagt werden.

Die Coronaschutzverordnung vom 16. April des Landes NRW, mit einer Gültigkeit bis zum 3.Mai, erlaubt keine Freizeitveranstaltungen, keine Messen, keine Innen- und Außengastronomie und untersagt Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen und fordert die Einhaltung von klaren Abstandsregeln.

„Unter diesen Voraussetzungen ist es unmöglich und nicht zu verantworten, eine Veranstaltung wie den Herforder Frühling umzusetzen. Der Gesundheitsschutz hat absoluten Vorrang“, nimmt Stadtmarketing-Geschäftsführer Frank Hölscher eindeutig Stellung. Ergänzt aber auch: „Andererseits aber auch sehr schade, da so viele engagierte Unternehmen, Gruppen und Vereine an der kreativen Gestaltung und Umsetzung dieses Frühlingswochenendes beteiligt sind“.

Da nur anlassbezogene Sonntagsöffnungen der Geschäfte erlaubt sind, „kann auch der verkaufsoffene Sonntag am 3. Mai mit dem Wegfall des „Herforder Frühlings“ nicht stattfinden!“ erklärt Dieter Wulfmeyer von der Wirtschaftsförderung. Wie mit den drei weiteren für die 2. Jahreshälfte angedachten verkaufsoffenen Sonntagen umgegangen werden muss, kann heute noch niemand abschätzen, so Wulfmeyer.

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