Gefährdungslage als hoch eingestuft

Halter von Freilandgeflügel werden aufgefordert, sich jetzt Gedanken über Aufstallungsmöglichkeiten zu machen, da bei einer Verschärfung der Gefahrenlage im Kreis Gütersloh mit einer Stallpflicht mindestens für Risikogebiete zu rechnen ist. Risikogebiet im Kreis ist insbesondere das Gebiet, das an das Steinhorster Becken grenzt – Teile der Städte Rietberg und Verl also. Das Schutzgebiet Steinhorster Becken ist ein Anziehungspunkt für viel Wild- und Zugvögel. Ausgerechnet Rietberg ist auch das Zentrum der Geflügelhaltung im Kreis.

Zusätzlich zu diesen Schutzmaßnahmen sollen alle Geflügelhalter überprüfen, ob sie in diesem Jahr die vorgeschriebene Tierseuchenkassenmeldung korrekt abgegeben haben. Dies gilt insbesondere auch für Hobbyhalter, Klein- und Kleinstbetriebe.

Alle Bürger und Bürgerinnen sind darüber hinaus dazu aufgerufen, auffällige Verhaltensweisen von bestimmten Wildvogelarten – Greifvögeln, Rabenvögeln und wildem Wassergeflügel – der örtlichen Veterinärbehörde zu melden. Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Gütersloh ist bei Meldungen und Nachfragen zur Vogelgrippe per E-Mail unter veterinaer.lebensmittelueberwachung@kreisguetersloh.de erreichbar.

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