Anmeldung von privaten Feiern

 PaderbornMit der neuen Coronaschutzverordnung, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist, verpflichtet das Land die Veranstalter privater Feiern ab 50 Personen zu einer vorherigen Anmeldung beim Ordnungsamt. Dies gilt, soweit diese nicht in der privaten Wohnung stattfinden. Solche Feiern sind weiterhin nur aus einem herausragenden Anlass und bis maximal 150 Teilnehmer zulässig.

Informationen zur Anzeigenpflicht von privaten Seiten.Bild: © Stadt Paderborn

Informationen zur Anzeigenpflicht von privaten Seiten.Bild: © Stadt Paderborn

Diese Anzeigepflicht gilt somit zum Beispiel für die Feiern aus Anlass eines runden Geburtstages oder einer Hochzeitsfeier in Gaststätten oder gewerblichen Partyräumen. Die schriftlichen Anzeigen müssen drei Werktage vorher beim Ordnungsamt eingegangen sein. Die Gastgeber sind zudem verpflichtet, Teilnehmerlisten vorzuhalten und zu aktualisieren.

Für die Anzeige steht ein Antragsformular auf der Internetseite der Stadt Paderborn www.paderborn.de zur Verfügung.

 

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