Landgericht Bielefeld: Urteil im sog. Kurparkprozess Bad Oeynhausen (Philipos)

– u.a. wegen versuchten Totschlags Einheitsjugendstrafe 9 Jahre – rechtskräftig.

Das Urteil der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld vom 09.05.2025 gegen A. (20) ist nach Maßgabe des Bundesgerichtshofs rechtskräftig. Mit Beschluss vom 10.03.2026 hat dieser die Revision des Angeklagten im Wesentlichen verworfen, Az. 4 StR 521/25. Foto: Pixabay.

Das Urteil der IV. Großen Strafkammer des Landgerichts Bielefeld vom 09.05.2025 gegen A. (20) ist nach Maßgabe des Bundesgerichtshofs rechtskräftig. Mit Beschluss vom 10.03.2026 hat dieser die Revision des Angeklagten im Wesentlichen verworfen, Az. 4 StR 521/25. Foto: Pixabay.

Bielefeld. Die Kammer hat – vom Bundesgerichtshof nicht beanstandet – folgende Feststellungen getroffen:
Im Rahmen eines ersten Tatgeschehens schlug der Angeklagte im Kurpark von Bad Oeynhausen in der Nacht vom 22. auf den 23.06.2024 am Rande einer Abiturfeier Philipos T., einem Bruder einer Abiturientin, und dessen Begleiter A. jeweils zunächst mit der Faust ins Gesicht. Er trat und schlug dann in Richtung des rückwärts zurückweichenden Philipos. Aus nicht zweifelsfrei zu klärender Ursache kam Philipos zu Fall und schlug mit dem Kopf auf eine Steinrampe. Dem sich wiederaufrichtenden Philipos trat der Angeklagte zunächst mit Knie und Fuß ins Gesicht. Den nun vollständig zu Boden gegangen Philipos trat der Angeklagte mit bedingtem Tötungsvorsatz mehrfach mit erheblicher Wucht auf Kopf und Körper. Anschließend entwendete er diesem noch dessen Umhängetasche. Im Rahmen eines weiteren Tatgeschehens trat der Angeklagte im weiteren Verlauf dem A. mit dem Knie je einmal gegen den Kopf und den Rücken. Philipos verstarb aufgrund der erlittenen Verletzungen, wobei nicht sicher festzustellen war, ob der Tod durch den Sturz und/oder die Verletzungshandlungen des Angeklagten verursacht worden war.
Der Bundesgerichtshof hat das erste, mehraktige Tatgeschehen, das die Kammer als mehrere Taten bewertet hat, als eine einheitliche Tat angesehen und insoweit den Schuldspruch der Kammer abgeändert: Nach Maßgabe des Bundesgerichtshofs ist der Angeklagte – wegen des ersten Tatgeschehens – des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, Diebstahl und Körperverletzung sowie – wegen des weiteren Tatgeschehens – der gefährlichen Körperverletzung schuldig.
Den Strafausspruch der Kammer, die den Angeklagten unter Einbeziehung eines anderweitigen Urteils des Amtsgerichts Bad Oeynhausen zu einer 2 Einheitsjugendstrafe von 9 Jahren verurteilt hat, hat der Bundesgerichtshof nicht beanstandet. Dieser ist damit rechtskräftig.

Das Verfahren erregte bundesweite Aufmerksamkeit.
Das Urteil des Landgerichts Bielefeld wird demnächst in der allgemein zugänglichen
Rechtsprechungsdatenbank „NRWE“ veröffentlicht.