EK/servicegroup: Teile der Belegschaft in Kurzarbeit

Bielefeld. Die staatlich angeordneten Schließungen zahlloser Fachgeschäfte treffen die Einzelhändler hart. Aus diesem Grund hat der EK Vorstand für die Bielefelder Zentrale und die deutschen Tochtergesellschaften ab 1. April Kurzarbeit angeordnet. 

 EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink .Foto:

EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink .Foto:EK/servicegroup

Die Kurzarbeiterregelung betrifft zunächst 205 der rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbundgruppe und ihrer Tochtergesellschaften am Standort in Bielefeld. Eine entsprechende Betriebsvereinbarung wurde von Betriebsrat und Geschäftsführung unterzeichnet. „Von den extremen Einschränkungen, unter denen die meisten unserer fast 4.000 angeschlossenen Fachhändler in weiten Teilen Europas leiden, ist unsere Kernfunktion als Handelsverbund massiv betroffen. Zum Erhalt von Arbeitsplätzen und zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die wir zum Neustart nach der Krise dringend brauchen, sehen wir keine Alternative zu diesem Schritt“, so der EK Vorstandsvorsitzende Franz-Josef Hasebrink zur Anordnung der Kurzarbeit. 

Ungeachtet dessen bleibt die Aufrechterhaltung aller geschäftskritischen Prozesse und relevanten Abläufe innerhalb der EK gewährleistet. „Wir haben weiterhin die notwendige Handlungsfähigkeit zur bestmöglichen Betreuung unserer Handelspartner in dieser schwierigen Zeit. Deshalb blicken wir positiv in die Zukunft und sind davon überzeugt, dass wir auch diese außergewöhnliche Situation gemeinsam meistern werden“, schaut Hasebrink nach vorn.

Wie lange die Kurzarbeit dauern wird, weiß allerdings auch der EK Vorstandsvorsitzende nicht. Bisher ist ein Zeitraum bis Ende April, maximal bis Mai vorgesehen. Eine Verlängerung ist in Abhängigkeit von der Entwicklung der Krisenlage jedoch möglich.

Anzeige-Stiv-Dudkin-e1518564159120