Weitere Einschränkungen des Fahrplans

Gütersloh. Um das Ansteckungsrisiko mit dem Corona-Virus zu minimieren, gelten im öffentlichen Nahverkehr im Kreis Gütersloh Schutzmaßnahmen für die Fahrgäste und das Fahrpersonal. Sowohl im Bus- als auch im Zugnahverkehr kommt es zu weiteren Einschränkungen des Fahrplans.

Ab Dienstag, 24. März, entfällt bis auf Weiteres der Halbstundentakt auf der RB 74 ‚Senne-Bahn‘. Damit gibt es am Bahnhof Schloß Holte keinen Anschluss mehr für die Linie 84 (Augustdorf – Stukenbrock – Schloß Holte) von beziehungsweise nach Bielefeld. Die Anschlüsse der Buslinien 84.1 und 84.2 (Ortsverkehre) an die Senne-Bahn bleiben bestehen.

Ab Mittwoch, 25. März wird außerdem der Betrieb der Zuglinie RB 69 (Bielefeld – Hamm – Münster) vorerst bis zum 19. April eingestellt. Daher gibt es nur noch eingeschränkt Anschlüsse an den Busverkehr am Hauptbahnhof Gütersloh und am Bahnhof Rheda. Die Zuglinien RE 6 (Minden – Bielefeld – Hamm – Düsseldorf) und RB 67 (Bielefeld – Warendorf – Münster) fahren weiterhin. Die planmäßigen Anschlüsse der Buslinie 70 (Rheda – Langenberg – Lippstadt) am Bahnhof Rheda in und aus Richtung Bielefeld sind damit gewährleistet. Einschränkungen gibt es für Fahrgäste hingegen in Lippstadt. Da der Fahrplan der Zuglinie RB 89 auf einen Stundentakt ausgedünnt wird, gibt es am Bahnhof Lippstadt nur noch eingeschränkt Anschluss an die Buslinien 70 sowie 80.1 (Rietberg – Lippstadt).

Fahrgäste werden gebeten, sich vor Fahrtantritt über die Anschlüsse zu informieren. Informationen zu den Einschränkungen im NRW-Zugverkehr sind unter www.mobil.nrw erhältlich.

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