Rat verabschiedet Gleichstellungsplan für die Jahre 2021-2026

Trend positiv, aber es gibt noch was zu tun.
Gütersloh. Der Rat der Stadt Gütersloh hat jetzt (12.3.2021) den neuen Gleichstellungsplan verabschiedet. Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern und Vertreterinnen des städtischen Fachbereichs Personal, Organisation und IT, der Gleichstellungsstelle und dem Personalrat hat die Bestandanalyse erarbeitet und daraus Ziele und Maßnahmen für die kommenden Jahre entwickelt.
Gemeinschaftswerk: Dilek Altun (Mitte, Fachbereich Organisation und Personal), Inge Trame (l.) und Agnes Bröckling-Kuron (Gleichstellung) stellen den neuen Gleichstellungsplan vor..Foto: Stadt Gütersloh.

Gemeinschaftswerk: Dilek Altun (Mitte, Fachbereich Organisation und Personal), Inge Trame (l.) und Agnes Bröckling-Kuron (Gleichstellung) stellen den neuen Gleichstellungsplan vor..Foto: Stadt Gütersloh.

Ziel ist der Abbau von Unterrepräsentanzen von Frauen und Männern, Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und zum Abbau von Diskriminierung am Arbeitsplatz. Der Gleichstellungsplan stellt damit ein wesentliches Steuerungsinstrument der Personalentwicklung der Stadt Gütersloh dar.

Mit Blick auf den Vorgänger von 2010 zeigt die Bestandsaufnahme und Auswertung die vergangenen zehn Jahre folgende positiven Entwicklungen auf:

  • In den gehobenen Gehaltsgruppen ist die Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes (Frauenquote mindestens 50%) mit 59,3% mehr als erfüllt.
  • In den höheren Gehaltsgruppen konnte die Zielvorgabe von 2010, die Frauenquote auf 30% zu erhöhen, mit 41,3% übertroffen werden.
  • Die Frauenquote in den Führungspositionen beträgt 49,4% und erfüllt demnach nahezu die Vorgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
  • Fachbereichsleitungsstellen konnten vermehrt mit Frauen besetzt werden. So gelang es, die Frauenquote in dem Zeitraum um 15,9% auf 33,3% zu erhöhen.
  • Bei den stellvertretenden Fachbereichsleitungen konnte ein Anstieg der Frauenquote von 16,5% auf 53,3% erzielt werden.

Obwohl also ein positiver Trend erkennbar ist, liegt in den höheren Gehaltsgruppen weiterhin insgesamt noch eine Unterrepräsentanz der Frauen vor (41,3%). Deutliche Unterrepräsentanz besteht im Rettungsdienst – 5,2% in der Feuerwehr und 18,2% Notfallsanitäterinnen).

Dagegen ist im Sozial- und Erziehungsdienst eine deutliche Unterrepräsentanz der Männer (23,5 % im Sozialdienst und 3,8% im Erziehungsdienst) zu verzeichnen. Darüber hinaus sind in weiteren Bereichen die Geschlechterverhältnisse bei der Stadtverwaltung noch ungleich verteilt, so dass hier noch weiterer Handlungsbedarf besteht, wie z. B. in verschiedenen Ausbildungsberufen, bei der Teilzeitquote der männlichen Beschäftigten (10,6%) und auch der Teilzeitquote in höheren Gehaltsgruppen (8,7%) bzw. auf der allgemeinen Führungsebene (18,4%). Außerdem lag in den vergangenen Jahren die durchschnittliche Quote der männlichen Beschäftigten in Elternzeit bei 6,5%. Die Elternzeit wird somit nach wie vor noch ganz überwiegend von weiblichen Beschäftigten wahrgenommen.

Um in diesen Bereichen die Quoten in den kommenden Jahren deutlich zu verbessern, nennt der Gleichstellungsplan unter anderem gezielte Personalmarketing-Maßnahmen, die gezielt darauf Bezug nehmen. Beispielsweise sollen auf den Karriereseiten der Stadtverwaltung gezielt junge Männer für den Beruf des Erziehers mithilfe von männlichen Vorbildern angesprochen werden. Weiterhin sind geschlechtsspezifische Veranstaltungen im Bereich der Feuerwehr geplant.

Die Flexibilität von Arbeitszeiten und Arbeitsort durch die Nutzung mobiler Arbeitsmöglichkeiten soll ausgebaut werden. Gezielte Angebote für Männer und Väter, beispielsweise zum betrieblichen und familiären Aushandlungsprozess, sollen einen weiteren Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben leisten. Weiterhin ist ein regelmäßiger und systematischer Austausch mit den beurlaubten Mitarbeitenden oder Mitarbeitenden in Elternzeit in geplant.

Der Gleichstellungsplan hat eine Gültigkeitsdauer bis 2026. Jedoch bereits nach zwei Jahren wird in Form einer summarischen Prüfung eine erste Kontrolle der Maßnahmen mit der Möglichkeit der Anpassung erfolgen. Den Gleichstellungsplan ist am Ende der Seite unter Downloads einsehbar.

Rechtlicher Hintergrund

Das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungssgesetz/LGG NRW in der Fassung vom Dezember 2016) dient als Grundlage für den Gleichstellungsplan der Stadt Gütersloh. Jede Dienststelle mit mindestens 20 beschäftigten ist verpflichtet, einen Gleichstellungsplan zu erstellen.

Das Gesetzt sieht vor, dass der Gleichstellungsplan konkrete Zielvorgaben enthält, um den Anteil der Frauen in den Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, auf 50% zu erhöhen (§ 6 Absatz 3 LGG). Die Stadt Gütersloh geht über die reine Frauenförderung hinaus und verstärkt auch den Blick auf Bereiche, in denen die Männer unterrepräsentiert sind, und die der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben dienen.

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