Gastronomie darf Außenbereiche öffnen

Bundesnotbremse gilt ab Donnerstag nicht mehr

Kreis Gütersloh/Rietberg. Die sinkenden Corona-Zahlen bewirken weitere Lockerungen: Weil die Inzidenz im Kreis Gütersloh – also die Zahl der Neuansteckungen in sieben Tagen pro 100.000 Einwohner – nun an fünf aufeinander folgenden Werktagen unter 100 lag, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Bundesnotbremse ausgesetzt. Ab Donnerstag, 27. Mai, dürfen damit auch die Gastronomen wieder Gäste empfangen, allerdings mit Einschränkungen.

Gastronomie darf Außenbereiche öffnen

Gastronomie darf Außenbereiche öffnen

Konkret bedeutet dies, dass die Außenbereiche und Biergärten der Restaurants und Gaststätten wieder geöffnet werden dürfen. Die Gäste müssen allerdings einen negativen Corona-Test vorweisen, der maximal 48 Stunden alt sein darf. Oder sie müssen nachweisen, von Corona genesen beziehungsweise bereits vollständig geimpft zu sein. Heißt: Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. Alle Gäste müssen ihre Kontaktdaten hinterlassen.

Der Kreis Gütersloh weist darauf hin, dass den Gästen feste Steh- oder Sitzplätze zugewiesen werden müssen.

Steigt die Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen wieder über 100, werden die Lockerungen zurückgenommen. Hier zählen auch Sonn- und Feiertage mit. Sinkt die Inzidenz stabil unter 50, dürfen auch die Innenbereiche der Gastronomie wieder geöffnet werden – allerdings erneut ausschließlich für Getestete, Genesene und Geimpfte und unter strikter Einhaltung der Abstandsregeln.

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