Bielefeld. Parkschein abgelaufen? Parkscheibe vergessen? Besuchertagesausweis nicht ausgefüllt? Bewohnerausweis abgelaufen? Höchstparkdauer überschritten? Wem ein solches oder ähnliches Missgeschick passiert, hat in den kommenden dreieinhalb Wochen Glück: Während des Lockdowns vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 gibt es dafür kein Knöllchen. Sicherheitsrelevante Parkverstöße werden von den Kolleginnen und Kollegen des Verkehrsüberwachungsdienstes in dieser Zeit jedoch weiterhin geahndet. Dazu gehört zum Beispiel das Parken in einer Feuerwehrzufahrt, im Halteverbot und eingeschränkten Halteverbot, auf Geh- und Radwegen, auf Fahrradschutzstreifen, Behindertenparkplätzen sowie außerhalb von Markierungen.
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