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Feiertagsschutz in der Karwoche

in Bielefeld

Das städtische Ordnungsamt weist auf den besonderen Schutz der Feiertage in der Karwoche hin Bielefeld. Nach dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage sind in Nordrhein-Westfalen bestimmte Veranstaltungen verboten. So ist am Gründonnerstag (29. März) öffentlicher Tanz nach 18 Uhr nicht erlaubt. Für Karfreitag (30. März) gelten drei zeitliche Schutzzonen, die teilweise über Mitternacht hinaus […]