Jetzt Anträge auf Verlängerung stellen

Bürgerstiftung Rietberg: Ehrenamtskarten für Freiwillige

Rietberg. Zur Würdigung sowie Unterstützung unentgeltlichen Engagements hat die Bürgerstiftung vor einigen Jahren die Ehrenamtskarte des Landes NRW in Rietberg eingeführt. Jetzt weist Geschäftsführer Heiner Rasche darauf hin, dass sämtliche Inhaber einen Antrag auf Verlängerung stellen müssen.

Heiner Rasche, Geschäftsführer der Bürgerstiftung Rietberg, und Mitarbeiterin Doris Vogel werben für die Ehrenamtskarte des Landes NRW. Foto: Stadt Rietberg

Heiner Rasche, Geschäftsführer der Bürgerstiftung Rietberg, und Mitarbeiterin Doris Vogel werben für die Ehrenamtskarte des Landes NRW. Foto: Stadt Rietberg

Die Ehrenamtskarte wird immer für einen Zeitraum von drei Jahren ausgestellt, dann muss sie erneut beantragt werden. Alle aktuellen Ausweise – davon gibt es im Stadtgebiet etwa 170 – werden zum 1. Juni auslaufen. Antragsformulare gibt es im Internet unter www.buergerstiftung-rietberg.de. Auch Erstanträge sind willkommen.

Voraussetzung für die Ehrenamtskarte ist, dass der Interessent mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden im Jahr ehrenamtlich in Rietberg aktiv ist. Dabei ist eine Verteilung auf einzelne zeitlich intensiver Einsätze ebenso möglich wie eine Addition von Engagements an verschiedenen Stellen. Coronabedingt können viele Ehrenamtliche ihr Engagement derzeit nicht in dem gewohnten Umfang ausüben und kommen so nicht immer auf die erforderliche Mindeststundenzahl, um die Ehrenamtskarte NRW zu erhalten. Dennoch kann die Gültigkeit der Ehrenamtskarte verlängert werden, heißt es aus der Staatskanzlei des Landes NRW. Die Bürgerstiftung Rietberg wird entsprechende Anträge auf Verlängerung wohlwollend prüften. Denn in den meisten Fällen kann davon ausgegangen werden, dass das Ehrenamt ohne die Pandemie in gewohnter Weise und mit entsprechender Stundenzahl ausgeübt worden wäre. Bei Erstanträgen von Ehrenamtlichen sollte das Ehrenamt schon über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren bestehen, so dass die/der Ehrenamtliche begründen kann, dass die Mindeststundenzahl lediglich aufgrund der Corona-Pandemie unterschritten wurde.

Außerdem wichtig: Antragsteller dürfen keine Aufwandsentschädigung erhalten. Mit der Vergabe der Karte möchten Land und Stadt den freiwillig engagierten Bürgern mit mehr als bloßen Worten danken für die Zeit und Kraft, die sie in vielfältiger Weise dem Allgemeinwohl zur Verfügung stellen. Denn Karteninhaber kommen landesweit in den Genuss diverser Vergünstigungen. Allein in Rietberg gibt es 26 Stellen, an denen sie Vorteile genießen können. Eine Übersicht gibt es ebenfalls unter www.buergerstiftung-rietberg.de.

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