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Osterfeuer bis 9.3. bei der Ordnungsbehörde melden

in Kreis Minden - Lübbecke

Minden. Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden informiert, dass Vereine und Organisationen, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ein Osterfeuer abbrennen möchten, dieses bis zum 9. März 2018 bei der Ordnungsbehörde anzeigen müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bestimmungen der Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Minden (OVO) bezüglich des Osterfeuers einzuhalten sind. Das Brenngut darf demnach […]