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IHK bedauert Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster

in Bielefeld, Medizin & Gesundheit, Wirtschaft

Bielefeld. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) bedauert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG): Der Einzelhandel darf demnach an den Adventssonntagen sowie am 3. Januar 2021 seine Geschäfte, entgegen der Coronaschutzverordnung des Landes NRW, nicht öffnen. Das OVG Münster hat dem Antrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung stattgegeben. „Diese Entscheidung bedauern […]