Wärmepumpen-Förderung: Neue BEG-Regeln seit 21. Juli

Verbraucherzentrale NRW erklärt geänderte Boni, Förderobergrenzen und neue Vorgaben ab 2027

Minden. Die Wärmepumpen-Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist seit dem 21. Juli neu geregelt. Für Eigentümer, die ihre alte Heizungsanlage gegen eine Wärmepumpe austauschen möchten, bleiben Fördermöglichkeiten bestehen. „Trotz der Änderungen bleibt die Wärmepumpe eine langfristig attraktive Heizlösung“, sagt Matthias Gering, Energieberater bei der Verbraucherzentrale NRW in Minden.

Weiße Wärmepumpe vor hellblauem Hintergrund neben einem unscharfen Sparschwein und fallenden Münzen.

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Förderbestandteile ändern sich

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Gleichzeitig werden die förderfähigen Investitionskosten abgesenkt. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zunächst von 20 auf 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 sowie anschließend jeweils zum 1. Februar und 1. August eines Jahres soll er um weitere vier Prozentpunkte reduziert werden. Ab dem 1. August 2028 soll der Bonus vollständig entfallen. Auch der bisherige Effizienzbonus von 5 Prozent sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen entfallen.

Einkommensbonus wird neu gestaffelt

Bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 30.000 Euro beträgt der Einkommensbonus künftig 40 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten. Haushalte in dieser Einkommensgruppe mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren erhalten zusätzlich 40 Prozent Bonus. Bei einem Haushaltseinkommen zwischen 30.001 und 40.000 Euro bleibt es bei der Grundförderung von 30 Prozent. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten auch in diesem Bereich weitere 40 Prozent Bonus.

Zwischen 40.001 und 50.000 Euro beträgt der Bonus künftig 10 Prozent, bei mindestens einem minderjährigen Kind kommen zusätzlich 30 Prozent hinzu. Zwischen 50.001 und 60.000 Euro erhalten ausschließlich Haushalte mit Kind noch einen Bonus von 10 Prozent. Bei mindestens einem minderjährigen Kind wird das maßgebliche zu versteuernde Einkommen außerdem einmalig um 10.000 Euro abgesenkt.

Förderobergrenzen beachten

Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 Euro beziehungsweise bis 40.000 Euro bei mindestens einem Kind können künftig einen maximalen Fördersatz von 80 Prozent erreichen. Für alle übrigen Antragsberechtigten bleibt die Obergrenze bei 70 Prozent. Die tatsächlich erreichbare Förderhöhe hängt von den jeweils anwendbaren Förderbausteinen ab.

Weitere Änderungen ab 2027

Wärmepumpen nutzen überwiegend erneuerbare Energie zum Heizen und können die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage oder einem günstigen Wärmepumpenstromtarif können sich zusätzliche Vorteile ergeben.

Ab dem ersten Quartal 2027 ist außerdem ein Wertschöpfungs-Bonus von 15 Prozent für Wärmepumpen vorgesehen, die in der Europäischen Union oder in assoziierten Märkten gefertigt werden. Gleichzeitig soll die Grundförderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 Prozent sinken. Bei der Planung einer neuen Anlage empfiehlt die Verbraucherzentrale daher, neben der Höhe der Wärmepumpen-Förderung auch die Herkunft des Systems zu berücksichtigen.