Verbesserte Förderung für energetische Sanierungen

 Bei Fragen hilft die Koordinierungsstelle Energie und Klima des Kreises Gütersloh unter Telefon 05241/85-2762Foto: Kreis Gütersloh

Bei Fragen hilft die Koordinierungsstelle Energie und Klima des Kreises Gütersloh unter Telefon 05241/85-2762Foto: Kreis Gütersloh

Hausbesitzer sollten bei der Investitionsentscheidung aber nicht nur die verbesserte Förderkulisse im Blick haben. „Die Energiekosten unsanierter Gebäude mit fossilen Heizungen werden durch die ab 2021 geplante CO2-Bepreisung von Öl- und Gasheizungen deutlich steigen, während diese Kosten für gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen, sinken“, erklärt Ursula Thering, Klimaschutzbeauftragte im Kreis Gütersloh. „Bei einem jährlichen Verbrauch von 3.000 Liter Heizöl beträgt der Zuschlag für den Zeitraum 2021 bis 2025 insgesamt rund 1.800 Euro.“ Weitere Preissteigerungen sind angekündigt.

Diese Mehrkosten können vermieden werden, wenn das Haus energieeffizient saniert und zukünftig mit erneuerbaren Energien beheizt oder die Beheizung durch erneuerbare Energien unterstützt wird. Im günstigsten Fall – beim Umstieg von einer Ölheizung auf eine Heizung mit regenerativer Energie – kann es eine Förderung von 45 Prozent durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geben.

Auch die Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Dämmung des Hauses wurden im Rahmen des Klimapaketes aufgestockt. Denn oftmals ist es sinnvoll, zuerst den Energieverbrauch der Gebäudehülle zu reduzieren, bevor über eine neue Heizung nachgedacht wird. „20 statt 10 Prozent können seit Anfang 2020 als direkter Zuschuss der KfW-Bank für diese Einzelmaßnahme fließen“, freut sich Thering über die beachtlichen finanziellen Anreize vom Staat.

Auch private Eigentümer, die ihre Investitionen in die energetische Sanierung steuerlich absetzen wollen, können 20 Prozent der Gesamtkosten für Lohn und Material (maximal 40.000 €) über einen Zeitraum von drei Jahren von ihrer Steuerschuld abziehen – vorausgesetzt das Wohnhaus ist älter als zehn Jahre und wird selbst genutzt“, führt Thering aus. „Sanierungsentscheidungen müssen aber nicht übers Knie gebrochen werden. Diese Steuerermäßigung gilt bis 2029.“

Informationen zum Klimapaket sowie den aktuellen Förder- und Beratungsprogrammen sind im Internetportal ALTBAUNEU des Kreises unter www.alt-bau-neu.de/kreis-guetersloh abrufbar. Bei Fragen hilft die Koordinierungsstelle Energie und Klima des Kreises Gütersloh unter Telefon 05241/85-2762 oder per Mail an U.Thering@kreis-guetersloh.de weiter.

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