Zählernummern und Vertragsdaten sollten nur bei bewusst beabsichtigtem Wechsel weitergegeben werden
Bielefeld. Ungewollte Anbieterwechsel bei Strom und Gas beschäftigen die Stadtwerke Bielefeld regelmäßig. Nach Angaben des Unternehmens melden sich immer wieder Kundinnen und Kunden, die unerwartet eine Kündigungsbestätigung für ihren bisherigen Vertrag oder Unterlagen eines anderen Energieanbieters erhalten haben.
Nach Einschätzung der Stadtwerke können solche Fälle entstehen, wenn Zählernummern, die Marktlokations-ID oder andere Vertragsdaten weitergegeben werden, ohne dass den Betroffenen bewusst ist, wofür diese Angaben genutzt werden können. Ein vermeintlicher Tarifcheck am Telefon oder das Abfragen von Zählerdaten kann dadurch unerwartete Folgen haben.
Die Stadtwerke raten deshalb dazu, Zählernummern und weitere Vertragsdaten sorgfältig zu behandeln und sie nur dann weiterzugeben, wenn tatsächlich der Abschluss eines neuen Energievertrags beabsichtigt ist. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtwerke Bielefeld können sich ausweisen. Bei Unsicherheit empfiehlt das Unternehmen, telefonisch zu klären, ob eine Ablesung des Zählers tatsächlich erforderlich ist.
Die Zählernummer dient der eindeutigen Zuordnung einer Verbrauchsstelle und spielt beim Wechsel des Energieversorgers eine wichtige Rolle. Die geltenden Regelungen sollen einen einfachen Anbieterwechsel ermöglichen. Gleichzeitig könne ein formal korrekt eingereichter Lieferantenwechsel vom bisherigen Energielieferanten oder vom zuständigen Netzbetreiber nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil unklar ist, ob der Wechsel tatsächlich gewollt war.
Nach Angaben der Stadtwerke werden monatlich durchschnittlich 50 bis 100 Fälle registriert, in denen Kundinnen und Kunden unbeabsichtigt zu einem anderen Anbieter wechseln. Betroffene müssen anschließend erneut angemeldet werden. Viele wechseln mit zusätzlichem Aufwand wieder zu den Stadtwerken Bielefeld zurück. Ist beispielsweise das Widerrufsrecht bereits verstrichen, kann dies jedoch schwieriger sein. In solchen Fällen kann auch die Verbraucherzentrale beraten.
„Wir verstehen den Ärger vieler Betroffener“, sagt Sven Berg, Geschäftsbereichsleiter Marketing, Vertrieb und Service bei den Stadtwerken Bielefeld. Für das Unternehmen seien die ungewollten Anbieterwechsel mit zahlreichen Beratungsgesprächen und individuellen Nacharbeiten verbunden, um gemeinsam mit den betroffenen Kundinnen und Kunden Lösungen zu finden.






