Steigende Stromkosten: IHK Ostwestfalen fordert Entlastung

Höhere Netzentgelte und Umlagen belasten Unternehmen ab 2027. Die IHK drängt auf eine Senkung der Stromsteuer und wettbewerbsfähige Energiepreise.

Bielefeld. Auf viele Unternehmen in Ostwestfalen könnten im kommenden Jahr weitere Belastungen durch steigende Stromkosten zukommen. Sowohl bundesweite Umlagen als auch Übertragungsnetzentgelte sollen nach aktuellem Stand zum Jahreswechsel 2026/2027 steigen. Die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld (IHK) fordert deshalb Maßnahmen zur Entlastung der Wirtschaft und die Umsetzung der im Koalitionsvertrag angekündigten Stromsteuersenkung.

Foto: Thomas F. Starke

Petra Pigerl-Radtke, Hauptgeschäftsführerin der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld. Foto: Thomas F. Starke

„Unsere Unternehmen brauchen Strompreise, mit denen sie auch international wettbewerbsfähig bleiben können. Wenn insbesondere Übertragungsnetzentgelte und Umlagen weiter steigen, muss der Staat bei den von ihm beeinflussbaren Preisbestandteilen konsequent gegensteuern. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Absenkung der Stromsteuer für alle Unternehmen auf den europäischen Mindeststeuersatz wäre ein wichtiger erster Schritt zu einer spürbaren Entlastung“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführerin Petra Pigerl-Radtke.

Bundesweite Stromumlagen steigen um rund 23 Prozent

Mehrere staatlich regulierte Bestandteile des Strompreises werden zum Jahreswechsel voraussichtlich teurer. So steigt die Offshore-Netzumlage von bislang 0,941 auf 1,143 Cent je Kilowattstunde. Das entspricht einer Erhöhung um mehr als 20 Prozent.

Auch der sogenannte Aufschlag für besondere Netznutzung erhöht sich nach aktuellem Stand deutlich. Für Unternehmen mit einem Jahresstromverbrauch von bis zu einer Million Kilowattstunden je Abnahmestelle steigt er von 1,559 auf 2,027 Cent je Kilowattstunde.

Die Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verändert sich dagegen nur geringfügig. Sie erhöht sich von 0,446 auf 0,451 Cent je Kilowattstunde.

Zusammengenommen steigen die bundesweiten Umlagen für die genannte Verbrauchsgruppe damit von 2,946 auf 3,621 Cent je Kilowattstunde. Das entspricht einem Anstieg um rund 23 Prozent.

Auch Übertragungsnetzentgelte werden teurer

Neben den Umlagen sollen auch die Übertragungsnetzentgelte steigen. Ein Grund dafür ist nach Angaben der IHK der geplante Rückgang des Bundeszuschusses. Dieser soll nach aktuellem Stand gegenüber 2026 um fast eine Milliarde Euro auf 5,525 Milliarden Euro sinken.

Das durchschnittliche Netzentgelt auf Höchst- und Umspannungsebene erhöht sich nach derzeitigen Berechnungen von 2,86 auf 3,54 Cent je Kilowattstunde. Damit würde es um nahezu ein Viertel steigen. Ohne den Bundeszuschuss läge das Netzentgelt sogar bei 6,52 Cent je Kilowattstunde.

Wie stark sich die Veränderungen auf die Stromrechnung eines einzelnen Unternehmens auswirken, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen insbesondere der Stromverbrauch, die Spannungsebene, das örtliche Netzgebiet sowie die individuellen Konditionen beim Stromeinkauf.

Aus Sicht der IHK verdeutlichen die Zahlen dennoch, dass der Kostendruck durch wichtige Strompreisbestandteile weiter zunimmt.

Hohe Energiekosten belasten die Wettbewerbsfähigkeit

Die steigenden Strompreisbestandteile treffen die ostwestfälische Wirtschaft nach Einschätzung der IHK in einer ohnehin schwierigen wirtschaftlichen Lage. Eine nachhaltige konjunkturelle Trendwende sei in der Region bislang nicht erkennbar.

Umso wichtiger seien Energiepreise, die es den Unternehmen ermöglichen, auch im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Insbesondere für Betriebe mit einem hohen Strombedarf stellen die Energiekosten einen wesentlichen wirtschaftlichen Faktor dar.

Neben dem sogenannten Netzpaket, das Maßnahmen zur Stabilisierung der Netzkosten vorsieht und sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, betrachtet die IHK vor allem die Stromsteuer als wichtigen Ansatzpunkt für eine Entlastung der gewerblichen Wirtschaft.

IHK fordert Senkung der Stromsteuer auf EU-Mindestniveau

Der reguläre Stromsteuersatz soll 2027 nach aktuellem Stand unverändert bei 2,05 Cent je Kilowattstunde bleiben. Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung jedoch angekündigt, die Stromsteuer für alle auf den europäischen Mindeststeuersatz zu senken.

Dieser liegt für Unternehmen bei 0,05 Cent je Kilowattstunde und für Privathaushalte bei 0,1 Cent je Kilowattstunde. Die angekündigte allgemeine Absenkung wurde bislang nicht umgesetzt.

Die IHK Ostwestfalen fordert deshalb, die vereinbarte Senkung der Stromsteuer umzusetzen und damit die Unternehmen bei den Energiekosten zu entlasten. Aus Sicht der Kammer wäre dies ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu stärken.