Sportstätten in Büren wieder geöffnet

Vereine erarbeiten in Kooperation mit der Stadtverwaltung Hygienekonzept

Büren. Die Bürener freuen sich, dass sie wieder auf die Sportplätze dürfen. Damit die von der Bundesregierung geforderten Infektionsschutzmaßnahmen optimal werden können, gab es vorab zwei Abstimmungsgespräche zwischen den Sportvereinen und der Stadtverwaltung. Bei den Terminen wurden die Corona-Schutz-Verordnung durchzuarbeiten und Eckpunkte für die Einhaltung des individuellen Hygienekonzepts abzustimmen. „Oberste Priorität hat die Gesundheit aller Vereinsmitglieder“, so Bürgermeister Burkhard Schwuchow. „Unser Dank geht an alle Helfer und Ehrenamtliche in den Bürener Vereinen, die mit Tatkraft und den sportlichen Alltag auch in Zeiten der Pandemie ermöglichen.“
Zur Unterstützung der wichtigen Arbeit der Vereine hat die Stadtverwaltung zugesichert, die notwendigen Desinfektionsmittel für die Sportvereine unentgeltlich und in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. „Vor der Nutzung der Sportstätten haben die Vereine ein Hygienekonzept erarbeitet. kümmern sich auch um Einhaltung der Maßnahmen während des Trainingsbetriebes. Das ermöglicht die Nutzung der Anlagen bei optimalen Bürgerschutz“, betont Ralf Schmidt, Abteilungsleiter Infrastruktur.

Bürener Sportstätten wieder auf (Foto: Stadt Büren)

Bürener Sportstätten wieder auf
(Foto: Stadt Büren)

Unter diesen Voraussetzungen ist im Freien auch die nicht-kontaktfeie Ausübung von Sport ohne Mindestabstand zulässig:

Es müssen geeignete Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts getroffen werden. Sportfeste und ähnliche Sportveranstaltungen sind bis mindestens 31. August 2020 untersagt.

Für alle Sportarten auf öffentlichen und privaten Sportanlagen gilt, dass Teilnehmer mit vollem Namen und Kontaktmöglichkeit registriert werden, um eine mögliche Infektionskette lückenlos nachvollziehen zu können. Diese Daten werden für vier Wochen beim Sportverein aufbewahrt. Untersagt bleiben weiterhin der nicht-kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb sowie jeder Wettkampfbetrieb. Dabei wird unterschieden, ob das Training in einem Gebäude oder draußen stattfindet.

In Gebäuden wie z.B. Turnhallen ist Mannschaftssport, weil nicht-kontaktfrei, aktuell nicht möglich. Gleiches gilt für die Durchführung von Wettbewerben. Trainingseinheiten für diese Sportarten sind im Außenbereich zwar erlaubt, jedoch ist die Teilnehmerzahl inklusiver Trainer oder Trainerin auf maximal 10
Personen beschränkt.

Gleichzeitig muss der Abstand auch während des Trainings zum nächsten Sportler oder Sportlerin von mindestens 1,5 m unbedingt eingehalten werden. Der Abstand ist auch in Dusch- und Waschräumen, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen sowie in Warteschlangen sicherzustellen.

Aushänge und Schilder informieren die Sportler auf der Anlage zu diesen Regeln. Die Stadtverwaltung bittet, weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Weitere Informationen auf www.bueren.de

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