Wasserentnahmeverbot für Lippe und Ems ab 4. August

Bezirksregierung Detmold reagiert auf niedrige Wasserstände in den Kreisen Gütersloh und Paderborn

Niedriger Wasserstand an einem breiten Fluss mit großflächig freiliegendem Kiesufer und Bäumen am gegenüberliegenden Ufer.

(Symbolbild) Die Wasserknappheit setzt Flüsse und Ökosysteme zunehmend unter Druck. © Foto: Pixabay 

 

Detmold. Das Wasserentnahmeverbot für Lippe und Ems gilt ab Dienstag, 4. August 2026, in den Kreisen Gütersloh und Paderborn. Die Bezirksregierung Detmold untersagt dort die Wasserentnahme aus beiden Flüssen, um Tiere und Pflanzen zu schützen.

Wasser darf weder mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen noch mit fahrbaren Behältnissen entnommen werden. Das Schöpfen mit Handgefäßen und das direkte Tränken von Vieh bleiben erlaubt.

Wasserstände bereits auf Spätsommerniveau

Grund für die Regelung sind die geringen Niederschlagsmengen der vergangenen Wochen und Monate. In vielen Flüssen und Bächen fließt derzeit nur wenig Wasser. Die Wasserstände liegen nach Angaben der Bezirksregierung bereits auf einem Niveau, das sonst erst im Spätsommer erreicht wird.

Dadurch stehen Fischen, Kleinstlebewesen und Pflanzen weniger geeignete Lebensräume zur Verfügung. Bleiben länger anhaltende Niederschläge weiterhin aus, fehlen den Gewässern zudem Reserven für die kommenden Monate. Die Bezirksregierung ruft deshalb zu einem sparsamen Umgang mit Wasser auf.

Auch kurze und starke Regenfälle führen nicht automatisch zu einer Aufhebung der Regelung. Mit dem Niederschlag können Laub und Schlamm aus dem Gewässerumfeld oder aus Kanalisationen in Bäche und Flüsse gelangen und dort kurzfristig einen Sauerstoffmangel verursachen. Außerdem steigen die Wasserstände nach Starkregen häufig nur vorübergehend an. Sobald sie dauerhaft erhöht sind, wird die Rücknahme der Allgemeinverfügungen geprüft.

Regelung gilt bis Ende September

Das Wasserentnahmeverbot für Lippe und Ems gilt zunächst bis zum 30. September 2026 und kann bei Bedarf geändert werden. Zuwiderhandlungen gegen das Entnahme- und Befahrungsverbot können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Bezirksregierung Detmold ist als Obere Wasserbehörde für Gewässer der ersten und zweiten Ordnung zuständig. In Ostwestfalen-Lippe gehören dazu die Flüsse Ems, Lippe und Weser. Für alle anderen Gewässer sind die Unteren Wasserbehörden der Kreise und der Stadt Bielefeld verantwortlich.