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Wasserentnahmeverbot für Lippe und Ems ab 4. August

in Haus & Garten, Kreis Gütersloh, Kreis Paderborn, Titelseite, Umwelt & Natur, Wirtschaft
Niedriger Wasserstand an einem breiten Fluss mit großflächig freiliegendem Kiesufer und Bäumen am gegenüberliegenden Ufer.

  Detmold. Das Wasserentnahmeverbot für Lippe und Ems gilt ab Dienstag, 4. August 2026, in den Kreisen Gütersloh und Paderborn. Die Bezirksregierung Detmold untersagt dort die Wasserentnahme aus beiden Flüssen, um Tiere und Pflanzen zu schützen. Wasser darf weder mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen noch mit fahrbaren Behältnissen entnommen werden. Das Schöpfen mit Handgefäßen […]