Landrat Adenauer setzt sich für Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie ein

Gütersloh. Landrat Sven-Georg Adenauer engagiert sich für eine Fortsetzung der Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie über den 31. Dezember 2023 hinaus.

Die Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie wurde erstmals für den 1. Juli 2020 eingeführt. Sie zielte als Wirtschaftshilfe darauf ab, Restaurants, Café und Gaststätten, die besonders unter den Infektionsschutzmaßnahmen litten, finanziell zu entlasten. Die Mehrwertsteuersenkung hat bereits mehrere Verlängerungen erfahren. Derzeit wird auf Bundesebene über eine dauerhafte Beibehaltung dieser Steuerentlastung diskutiert.

: Landrat Sven-Georg Adenauer engagiert sich für eine Fortsetzung der Mehrwertsteuersenkung in  der Gastronomie

Landrat Sven-Georg Adenauer engagiert sich für eine Fortsetzung der Mehrwertsteuersenkung in
der Gastronomie
© Fräulein Blomberg

„Die Gastronomiebranche hat in den vergangenen Jahren mit erheblichen Herausforderungen zu kämpfen gehabt: von den strengen Auflagen und Schließungen während der Pandemie bis hin zur aktuellen Belastung durch hohe Inflation und daraus resultierender geringerer Nachfrage. Hinzu kommen Probleme wie der sich verschärfende Arbeitskräftemangel sowie gestiegene Energie- und Lebensmittelkosten“, erklärte Adenauer.

Die inflationsbereinigten Umsätze in der Gastronomie liegen immer noch unter dem Niveau vor der Pandemie. Adenauer betonte, dass er in Gesprächen mit Gastronomen immer wieder auf die prekäre Lage dieses Wirtschaftszweigs hingewiesen wird, die teilweise sogar existenzbedrohend ist.

Im Kreis Gütersloh sind etwa 2.600 sozialversicherte Angestellte in rund 860 gastronomischen Betrieben beschäftigt. Diese vielfältige Palette von kleinen, oft familiengeführten Unternehmen trage unmittelbar zur Lebensqualität und Attraktivität des Standorts bei.

Adenauer hat daher Bundes- und Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Gütersloh kontaktiert und sie gebeten, sich im Namen der Gastronomie in der Region für eine Verlängerung der Mehrwertsteuersenkung über das Jahresende hinaus einzusetzen.