Keine Testpflicht für Geboosterte in Saunen und Bädern

Symbolbild Sauna Foto: Pixabay

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Bielefeld. Laut der neuen Coronaschutzverordnung gilt weiterhin in der Sauna und im Schwimmbad die 2G+-Regel. Badegäste, die eine Boosterimpfung erhalten haben, sind allerdings ab sofort von der Testpflicht befreit. Das gilt auch für Personen, die sich in den letzten drei Monaten mit Corona infiziert haben und bei denen die Infektion mit einem PCR-Test nachgewiesen wurde. Alle anderen Kundinnen und Kunden ab 16 Jahren müssen beim Zutritt neben dem Impf- oder Genesenen-Status zusätzlich einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder einen höchstens 48 Stunden zurückliegenden negativen PCR-Test vorlegen. Auf der Eisbahn gilt weiterhin die 2G-Regel.

Ausgenommen von der 2G+-Regel sind aufgrund der Schultestung Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren, sowie Kinder unter sechs Jahren.