Die Verbraucherzentrale NRW rät zu schriftlichen Absprachen, passendem Haftpflichtschutz und einer Dokumentation des Aufenthalts
Bielefeld. Wer sein Housesitting richtig absichern will, sollte vor Reisebeginn klare Vereinbarungen treffen und den eigenen Versicherungsschutz prüfen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Ob Katzensitting in New York, Gartenpflege in Kanada oder die Betreuung von Haus und Hof in Griechenland: Das Modell ermöglicht einen günstigen Aufenthalt, ist aber mit Pflichten und möglichen Haftungsfragen verbunden.
Ingrid Deutmeyer, Leiterin bei der Verbraucherzentrale NRW in Bielefeld, empfiehlt, besondere Fälle wie Probleme mit Tieren oder Beschädigungen bereits im Vorfeld zu regeln und die getroffenen Absprachen einzuhalten.
So funktioniert Housesitting
Interessierte melden sich in der Regel bei einer Housesitting-Plattform an, um mit den Gastgeberinnen und Gastgebern in Kontakt zu kommen. Die Mitgliedschaft ist meist kostenpflichtig. Die Preise reichen von 25 Euro pro Jahr bis zu mehr als 200 Euro. Im Gegenzug für die Unterkunft übernehmen Housesitterinnen und Housesitter Aufgaben im Haus und kümmern sich beispielsweise um Tiere und Pflanzen.
Völlige Freiheit besteht dabei nicht. Haustiere müssen regelmäßig gefüttert werden und benötigen teilweise Medikamente. Auch das Bewässern des Gartens oder das Fegen einer Auffahrt kann zu den vereinbarten Aufgaben gehören. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, vor dem Aufenthalt eine schriftliche Vereinbarung über die Rahmenbedingungen zu treffen.
Absprachen schriftlich festhalten
In der Vereinbarung sollte unter anderem festgelegt werden, welche Tätigkeiten übernommen werden, welche Reinigungsarbeiten anfallen und welche Räume oder Schränke nicht betreten beziehungsweise geöffnet werden dürfen. Auch Regeln zum Rauchen in oder außerhalb der Immobilie können darin festgehalten werden.
Zudem lässt sich vereinbaren, wer für fahrlässig verursachte Schäden aufkommt. Gastgeberinnen und Gastgeber können Housesitterinnen und Housesitter vollständig von der Pflicht zum Schadensersatz entbinden oder die mögliche Entschädigung auf einen bestimmten Betrag begrenzen. Ein bestehender Versicherungsschutz sollte ebenfalls in der Vereinbarung aufgeführt werden. Wer während des Aufenthalts das Auto oder Moped der Gastgeber nutzen darf, sollte außerdem klären, ob der Versicherungsschutz über deren Kfz-Versicherung besteht.
Haftpflichtversicherung vor der Reise prüfen
Wer Housesitting richtig absichern möchte, sollte besonders auf eine geeignete private Haftpflichtversicherung achten. Sie deckt grundsätzlich Schäden ab, die einem Dritten unbeabsichtigt zugefügt werden. Die Verbraucherzentrale rät dazu, vor der Reise beim Haftpflichtversicherer nachzufragen, welche Schäden beim Housesitting im In- und Ausland versichert sind, und sich die Auskunft schriftlich bestätigen zu lassen.
Da unbezahltes Housesitting in der Regel als Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst gilt, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein. Housesitterinnen und Housesitter sollten deshalb darauf achten, dass ihre private Haftpflichtversicherung solche Tätigkeiten nicht durch Ausschlussklauseln ausnimmt. Empfohlen wird ein Vertrag ohne entsprechende Ausschlüsse und mit einer Versicherungssumme von mindestens zehn Millionen Euro. Bei Aufenthalten im Ausland sollte zudem ein weltweiter Versicherungsschutz bestehen. Zusätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Auslandsreisekrankenversicherung.
Dokumentation kann bei Forderungen helfen
Falls die Hausbesitzerinnen oder Hausbesitzer nach dem Aufenthalt Mängel beanstanden, kann eine Dokumentation der erledigten Aufgaben hilfreich sein. Darin sollte festgehalten werden, was und in welchem Umfang erledigt wurde. Fotos können die Dokumentation ergänzen.
Regressforderungen sollten der eigenen Haftpflichtversicherung gemeldet werden. Dazu empfiehlt die Verbraucherzentrale, eine Stellungnahme sowie möglichst aussagekräftige Unterlagen einzureichen.
Weitere Informationen zur Haftpflichtversicherung gibt es unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/13891. Informationen zu Auslandsreiseversicherungen stehen unter www.verbraucherzentrale.nrw/node/10713 bereit.
Rot-weiß gestrichenes Haus mit einer Katze auf einem roten Balkon und zwei Topfpflanzen. Copyrightangabe: keine im Ausgangsmaterial angegeben.






