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NRW-Überbrückungshilfe Plus „fiktiver Unternehmerlohn“
Antragstellung ausschließlich noch bis 31. März 2021 möglich Büren. Parallel zur Verlängerung der Überbrückungshilfe des Bundes für die Fördermonate September bis Dezember 2020 hat auch die Landesregierung das Zusatzprogramm „NRW-Überbrückungshilfe Plus“ fortgesetzt. Hierüber können Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal vier Monate als sogenannter „fiktiver Unternehmerlohn“ berücksichtigt werden. Michael […]