Solarstromanlagen bis Ende Januar bei Bundesnetzagentur anmelden! Ohne Anmeldung keine EEG-Vergütung

Minden. Nur noch bis Ende Januar 2021 können bereits laufende Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher fristgerecht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur nachgemeldet werden. „Wer dieser Verpflichtung noch nicht nachgekommen ist, sollte dies unbedingt innerhalb der Frist nachholen. Sonst droht das Einfrieren der EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom“, erläutert Michaela Prelle, Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Minden-Lübbecke. Zu diesem Schritt seien alle Betreiber verpflichtet, deren Anlage mit dem allgemeinen Stromnetz verbunden ist.

Dies gelte auch für alte Anlagen, die schon lange laufen und auch für Anlagen, die bereits vor Einführung des neuen Marktstammdatenregisters 2019 im vorherigen Anlagenregister bei der Bundesnetzagentur eingetragen waren.

„Wer sich verspätet und seine Altanlage erst im Februar oder sogar noch später anmeldet, der muss unter Umständen Bußgeld zahlen. Auch die EEG-Vergütung fließt erst dann wieder, wenn die Anlage angemeldet wurde“, so die Energieexpertin.

Grundsätzlich gilt: Neue Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher müssen ebenfalls ins Marktstammdatenregister eingetragen werden. Dafür gilt eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme.

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist online abrufbar unter marktstammdatenregister.de.

Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Interessierte auch unter verbraucherzentrale.nrw/marktstammdatenregister.
Termine für eine kostenlose Telefon- oder Video-Beratung gibt es unter 0571 / 386 379 06 oder unter 0211 / 33 996 555 und verbraucherzentrale.nrw/energieberatung.

Informationen zur energetischen Modernisierung und der Nutzung erneuerbarer Energie bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts ENERGIE2020plus an, das mit Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) und des Landes NRW gefördert wird.

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