Referenzwert liegt bei 36,2 – Masken im Kino und weniger Gäste

Kreis Gütersloh. Im Kreis Gütersloh waren zum Stand, 14. Oktober, 0 Uhr, 3.183 (13. Oktober: 3.153) laborbestätigte Coronainfektionen erfasst. Dies sind kumulierte Zahlen seit Anbeginn der Pandemie. Davon gelten 3.014 (13. Oktober: 3.007) Personen als genesen und 148 (13. Oktober: 125) als noch infiziert. Von den 148 noch infizierten Personen befinden sich 137 in häuslicher Quarantäne. Laut Auskunft der vier Krankenhäuser werden derzeit 11 Patienten (13. Oktober: 11) stationär behandelt. Davon muss niemand (13. Oktober: 1) intensivmedizinisch versorgt werden. Seit Beginn der Pandemie sind im Kreis Gütersloh 21 Personen an oder mit COVID-19 verstorben.
2020-10-14-karte-kreisguetersloh-fallzahlen-coronaDie COVID-19-Fälle der vergangenen 7 Tage/100.000 Einwohner betragen für den Kreis Gütersloh laut RKI am 14. Oktober 36,2 (13. Oktober: 31,2). Damit ist der gesetzlich festgelegte Schwellenwert von 35 überschritten und entsprechende Schutzmaßnahmen müssen getroffen werden. Um die Ausbreitung des Coronavirus im Kreisgebiet einzudämmen, hat der Kreis Gütersloh auf Grundlage der festgelegten Maßnahmen des NRW-Gesundheitsministerium (MAGS) eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab sofort gilt. Demnach muss bei Veranstaltungen wie beispielsweise Konzerten, Theateraufführungen oder sonstigen Versammlungen in geschlossenen Räumen durchgehend eine Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz getragen werden. Das gleiche gilt für Zuschauer von Sportveranstaltungen. Generell sind Veranstaltungen oder Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen untersagt, es gibt aber Ausnahmen Der Kreis Gütersloh wird keine über die Verordnung des Landes hinausgehenden Maßnahmen ergreifen. Auf der Arbeitsebene wurde beschlossen, die internen Lagebesprechungen wieder täglich und nicht wöchentlich einzuberufen und auch den Krisenstab zu reaktivieren – er soll in der nächsten Woche zusammenkommen.

Grundsätzlich weist der Kreis Gütersloh daraufhin, dass nach der jüngsten Anpassung der Coronschutzverordnung des Landes NRW an privaten Feierlichkeiten wie beispielsweise Hochzeiten an öffentlichen Orten dürfen nicht mehr als 50 Personen teilnehmen. Hier kann das zuständige Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung erteilen, wenn ein entsprechendes Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird.

Kumulative Fallzahlen und Vergleich zum Vortag nach Städten und Gemeinden im Kreis:

Täglich um 0.00 Uhr wird ein neuer Datenstand generiert. Diese Daten werden qualitätsgesichert, formatiert, analysiert und interpretiert und täglich veröffentlicht.

17_20160413_03_WORTMARKE_BLACK