Ordnungspartnerschaft in Salzkotten

Landrat Manfred Müller kündigt umfangreiche Kontrollen in Scharmede an

Karneval mit fröhlichen und feiernden Menschen ist das Ziel der Ordnungspartnerschaft in Scharmede. (Foto: Kreis Paderborn)

Karneval mit fröhlichen und feiernden Menschen ist das Ziel der Ordnungspartnerschaft in Scharmede. (Foto: Kreis Paderborn)

Paderborn. Um einen reibungslosen Ablauf des Karnevalsumzugs und der anschließenden Feier in der Schützenhalle zu gewährleisten, wurde vom Veranstalter gemeinsam mit den Ordnungsämtern, der Polizei und den anderen beteiligten Institutionen ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet Die Vorbereitungen zum traditionellen großen Karnevalsumzug in Scharmede laufen auf Hochtouren. Erwartet werden auch in diesem Jahr Tausende von Besuchern, auch aus dem Umland. Sorgen um das windige Wetter macht sich Konrad Werning nicht. Der Geschäftsführer des Scharmeder Karnevalsverein will vor allem eines: einen fröhlichen Familienkarneval, feiernde Menschen statt Volltrunkene, die anderen den seit Wochen herbeigesehnten und mit viel ehrenamtlichen Herzblut vorbereiteten Straßenkarneval vermiesen.

Eine Ordnungspartnerschaft zwischen Karnevalsverein, Kreispolizeibehörde, Ordnungsämtern der Städte Salzkotten und Paderborn sowie den Jugendämtern von Kreis und Stadt Paderborn soll dazu beitragen, dass in Scharmede in diesem Jahr alles friedlich und fröhlich bleibt. Landrat Manfred Müller, Chef der Paderborner Kreispolizeibehörde betont gleichzeitig, dass jeder in der Verantwortung stehe und appelliert an die Vorbildfunktion von Erwachsenen und Eltern.

Übermäßiges Trinken passt nicht zum Familienkarneval“, bekräftigt Landrat Manfred Müller. „Karneval kann nur gemeinsam gelingen“, bekräftigt der Landrat und kündigt zugleich umfangreiche Kontrollen an.

Um einen reibungslosen Ablauf des Karnevalsumzugs und der anschließenden Feier in der Schützenhalle zu gewährleisten, wurde vom Veranstalter gemeinsam mit den Ordnungsämtern, der Polizei und den anderen beteiligten Institutionen ein umfangreiches Sicherheitskonzept erarbeitet. Die Polizei unterstützt den Veranstalter und die Ordnungsbehörden bei der Verhinderung von Störungen und schreitet bei Gefahrensituationen und möglichen Straftaten frühzeitig ein. „Das Ziel ist ein friedlicher und fröhlicher Verlauf der Veranstaltung“, so Landrat Manfred Müller.

In den vergangenen Jahren versammelten sich Jugendliche und junge Erwachsene in Elsen zum „Vorglühen“, sie verabredeten sich zuvor in sozialen Netzwerken. Von der Volksbank aus „wanderten“ sie über den Holzweg nach Scharmede. In Elsen bereits beklagten sich im letzten Jahr zahlreiche Anwohner über volltrunkene Jugendliche, die Müll und leibliche Hinterlassenschaften in den Vorgärten und an den Hauswänden verbreiteten.

Konrad Werning, Geschäftsführer des Scharmeder Karnevalsvereins: „Wir freuen uns hier in Scharmede auf Gäste, die mit uns feiern wollen, sagen aber allen gleichzeitig, benehmt Euch“.

„Wir freuen uns hier in Scharmede auf Gäste, die mit uns feiern wollen, sagen aber allen gleichzeitig, benehmt Euch“, unterstreicht Werning. Umfangreiche Kontrollen im Vorfeld und bei den Veranstaltungen selbst sollen dazu beitragen, das insbesondere bei Jugendlichen beliebte „Vorglühen“ in den Griff zu bekommen. Während des Umzugs und den sich anschließenden Feierlichkeiten wird intensiv kontrolliert und konsequent durchgegriffen. Taschen, Rucksäcke und Bollerwagen von Jugendlichen unter 18 Jahren werden durchgesehen. Alkoholische Getränke, die von unter 16-Jährigen mitgeführt werden, werden beschlagnahmt und vernichtet.

Das Gleiche gilt für branntweinhaltige Getränke, die von unter 18-Jährigen mitgebracht werden. „Mitgebrachte Getränke auf dem Veranstaltungsgelände werden konsequent abgenommen, auffälligen Personen wird ein Platzverweis durch das vom Karnevalsverein beauftragte Sicherheitsunternehmen erteilt“, betonen die Verantwortlichen des Scharmeder Karnevalvereins. Sollten Minderjährige bereits alkoholisiert sein, werden die Erziehungsberechtigten durch Polizei oder Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt und zur Abholung ihrer Kinder aufgefordert. „Eltern haben eine Vorbildfunktion und sollten mit ihren Söhnen und Töchtern im Vorfeld sprechen und klare Grenzen ziehen“, betont Kreisjugendamtsleiter Günther Uhrmeister.

Das Paderborner Kreisjugendamt erinnert noch einmal an die wichtigsten Bestimmungen: Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist eine Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen unter 16 Jahren nicht erlaubt. Jugendliche ab 16 dürfen bis Mitternacht dabei sein.

Günther Uhrmeister, Leiter des Paderborner Kreisjugendamtes: „Eltern sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet“.

Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist generell verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren laut Gesetz erlaubt. Doch letztlich entscheiden die Erziehungsberechtigten, was geht und was nicht. „Eltern sind nicht verpflichtet, alles zu erlauben, was das Gesetz gestattet“, bekräftigt der Leiter des Paderborner Kreisjugendamtsleiters, Günther Uhrmeister. Auch müsse man nicht Vater oder Mutter sein, um einen Jugendlichen mit der Schnapsflasche in der Hand anzusprechen. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky sind erst ab 18 erlaubt. Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Tabakwaren und Zigaretten dürfen nicht an Kunden unter 18 Jahren verkauft werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen tragen sowohl die Eltern als auch die Veranstalter und das Verkaufspersonal.

Kreispolizeibehörde Paderborn: Alkohol und Straßenverkehr vertragen sich nicht!

Die Polizei weist darauf hin, dass sich Alkohol und der Straßenverkehr nicht vertragen. Bereits ab 0,3 Promille kann der Führerschein entzogen werden, wenn Anzeichen von Fahruntauglichkeit vorliegen oder eine Beteiligung an einem Verkehrsunfall vorliegt. Das gilt ebenso für Radfahrer. Auch der Restalkohol am nächsten Tag kann noch zum Führerscheinverlust führen. Für Fahrer unter 21 Jahren und für Führerscheinneulinge in der Probezeit, gilt ohnehin ein absolutes Alkoholverbot. Entsprechende Alkoholkontrollen wird die Polizei rund um den Karneval durchführen.

Weitere Infos zum Jugendschutz, der auch im Karneval keine Auszeit kennt, mit Tipps und Ratschlägen des Paderborner Kreisjugendamtes finden Sie hier.

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