Ostwestfalen-Lippe bietet 2.750 Restaurants und Gaststätten
![Wohl bekomm’s! Auf der Weihnachtsfeier sollten nicht nur die Getränke stimmen, sondern auch die Arbeitsbedingungen von Köchen und Kellnern. Die Gewerkschaft NGG rät zum Gastro-Check: „Die Dehoga-Plakette ist eine gute Orientierung für die Weihnachtsfeier.“](http://www.owl-journal.de/wp-content/uploads/2019/11/Schnaps_Weihnachtsfeier-1-450x300.jpg)
Wohl bekomm’s! Auf der Weihnachtsfeier sollten nicht nur die Getränke stimmen, sondern auch die Arbeitsbedingungen von Köchen und Kellnern. Die Gewerkschaft NGG rät zum Gastro-Check: „Die Dehoga-Plakette ist eine gute Orientierung für die Weihnachtsfeier.“
OWL. Tipp für die Qual der Wahl bei der Weihnachtsfeier: Firmen, die in Ostwestfalen-Lippe noch einen Ort zum Anstoßen mit den Mitarbeitern suchen, sollten einen Qualitätscheck machen. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG): „Wem gutes Essen und Trinken, aber auch ein professioneller Ablauf und eine freundliche Bewirtung wichtig sind, der sollte auf ein Lokal mit Dehoga-Plakette setzen“, empfiehlt NGG-Geschäftsführerin Gaby Böhm.
Zwar habe man mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) als Gewerkschaft einige Streitpunkte. „Aber klar ist auch: Restaurants, die Mitglied im Arbeitgeberverband sind, bezahlen ihre Mitarbeiter im Schnitt besser, geben mehr Urlaub und häufiger ein Weihnachtsgeld. Die Dehoga-Plakette ist damit eine gute Orientierung für die Weihnachtsfeier. Denn wo Tarifverträge gelten, ist in der Regel auch Qualität und Fairness zu haben“, so Böhm.
In Ostwestfalen-Lippe gibt es nach Angaben des Statistischen Landesamtes rund 2.750 gastronomische Betriebe. „Welche von ihnen Dehoga-Mitglied sind, ist auf den ersten Blick oft nicht zu erkennen. Deshalb sollte man in jedem Fall vorher anrufen und gezielt nachfragen“, rät Böhm. Die Geschäftsführerin der NGG Bielefeld-Herford ist überzeugt: „Der Braten oder die Kartoffelklöße schmecken noch mal so gut, wenn man weiß, dass sie unter fairen Bedingungen zubereitet wurden. Das gilt nicht nur zur Weihnachtszeit.“