Anspruch auf Kita-Betreuung

Paderborn. Ab Donnerstag, 14. Mai 2020, haben folgende Personengruppen einen Anspruch auf Betreuung in ihrer Kita:

Foto: Kreis Paderborn

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– Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung, bei denen gleichzeitig ein Anspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe (BuT) vorliegt bzw. deren Eltern Kinderzuschlag gemäß §6a Bundeskindergeldgesetz oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten,

– Kinder mit anerkanntem Förderbedarf (Integrationskinder).

Weitere Informationen dazu gibt es auf der Website des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen unter https://www.mkffi.nrw/corona-aktuelle-informationen-fuer-eltern.