Lehrgang, 80 Praxisfälle und jährliche Fortbildung – was die geschützte Bezeichnung vom Spezialisten unterscheidet
Kreis Lippe. Nicht jeder Rechtsanwalt, der sich mit Erbrecht beschäftigt, darf sich als Fachanwalt für Erbrecht bezeichnen. Der Titel setzt besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen voraus, die von der zuständigen Rechtsanwaltskammer geprüft werden. Rechtsanwältin Melanie van Luijn, Fachanwältin für Erbrecht, erläutert die Voraussetzungen und die Unterschiede zu anderen anwaltlichen Tätigkeitsbezeichnungen.
Die rechtliche Grundlage für die Fachanwaltsbezeichnung bildet § 43c der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Die Einzelheiten sind in der Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt. Ein Rechtsanwalt darf höchstens drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Die Erlaubnis zur Führung des Titels erteilt die zuständige Rechtsanwaltskammer.
Nach Angaben der Bundesrechtsanwaltskammer gab es zum 1. Januar 2026 bundesweit 2.452 Fachanwälte für Erbrecht, darunter 842 Frauen. Das entspricht knapp 1,5 Prozent aller zugelassenen Rechtsanwälte. Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Hamm, zu dem auch der Kreis Lippe gehört, waren 270 Fachanwälte für Erbrecht registriert.
Welche Voraussetzungen müssen Fachanwälte erfüllen?
Wer die Fachanwaltsbezeichnung erwerben möchte, muss innerhalb der sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen und tätig gewesen sein. Die besonderen theoretischen Kenntnisse werden in der Regel durch einen Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Unterrichtsstunden sowie mindestens drei bestandenen Klausuren nachgewiesen.
Hinzu kommt der Nachweis praktischer Erfahrung. Bewerber müssen mindestens 80 erbrechtliche Fälle selbstständig und eigenverantwortlich bearbeitet haben. Diese Fälle müssen aus den fünf Jahren vor der Antragstellung stammen. Bis Ende November 2025 betrug der entsprechende Zeitraum drei Jahre.
Von den 80 Fällen müssen mindestens 20 sogenannte rechtsförmliche Verfahren sein. Dazu gehören beispielsweise gerichtliche Prozesse oder Erbscheinverfahren. Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts, das Auskunft darüber gibt, wer Erbe ist.
Ein Ausschuss der Rechtsanwaltskammer prüft die eingereichten Nachweise. Über die Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung entscheidet anschließend der Kammervorstand.
Mit dem Erwerb des Titels enden die Anforderungen nicht. Fachanwälte müssen sich jährlich mindestens 15 Stunden fortbilden und dies gegenüber ihrer Rechtsanwaltskammer nachweisen. Wird diese Pflicht nicht erfüllt, kann die Kammer die Erlaubnis zur Führung der Fachanwaltsbezeichnung widerrufen.
Welche Rechtsgebiete umfasst die Spezialisierung?
Das Fachgebiet Erbrecht umfasst nach § 14f FAO verschiedene rechtliche Fragestellungen rund um die Vermögensnachfolge und die Abwicklung von Erbfällen.
Dazu gehören insbesondere die Gestaltung von Testamenten und Verträgen sowie Vorsorgeverfügungen wie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Auch die vorweggenommene Erbfolge zählt zum Tätigkeitsbereich. Ein Beispiel ist die Übertragung eines Hauses von Eltern auf ihre Kinder bereits zu Lebzeiten.
Weitere Schwerpunkte sind Erbstreitigkeiten, Pflichtteilsansprüche und die Nachlassabwicklung. Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geldanspruch, der beispielsweise enterbten Kindern oder Ehepartnern zustehen kann. Seine Höhe entspricht der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Zur Nachlassabwicklung gehört unter anderem die Testamentsvollstreckung. Dabei setzt ein Testamentsvollstrecker den letzten Willen des Verstorbenen um. Darüber hinaus umfasst das Fachgebiet steuerliche Fragen, Erbfälle mit Auslandsbezug und gerichtliche Verfahren in Erbsachen.
Welche Kosten entstehen bei einem Fachanwalt für Erbrecht?
Für Fachanwälte gelten keine eigenen gesetzlichen Gebührensätze. Wie andere Rechtsanwälte rechnen sie nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab oder vereinbaren mit ihren Mandanten ein Honorar.
Bei einer anwaltlichen Vertretung richtet sich die Vergütung in der Regel nach dem Wert der Angelegenheit. Bei einer Beratung kommt es insbesondere auf die getroffene Honorarvereinbarung an. Die Fachanwaltsbezeichnung allein führt somit nicht zu höheren gesetzlichen Gebühren.
Was unterscheidet Rechtsanwälte von Notaren?
Ein eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament ist grundsätzlich auch ohne notarielle Beurkundung gültig. Ein Erbvertrag muss dagegen vor einem Notar geschlossen werden. Auch Testamente können notariell errichtet werden.
Rechtsanwälte dürfen solche Erklärungen nur dann selbst notariell beurkunden, wenn sie zugleich als Notar bestellt sind. Im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm, zu dem auch der Kreis Lippe gehört, ist eine solche Bestellung möglich.
Fachanwalt oder Spezialist: Wo liegt der Unterschied?
Die Bezeichnungen „Rechtsanwalt für Erbrecht“, „Spezialist für Erbrecht“ und „Fachanwalt für Erbrecht“ sind rechtlich nicht gleichzusetzen.
Ein Rechtsanwalt, der einen Tätigkeitsschwerpunkt im Erbrecht angibt oder auf einen absolvierten Fachanwaltslehrgang verweist, besitzt dadurch noch nicht automatisch die Fachanwaltsbezeichnung. Einen entsprechenden Schwerpunkt darf er nach der anwaltlichen Berufsordnung nur angeben, wenn er über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Ein förmliches Prüfverfahren wie beim Fachanwalt ist damit jedoch nicht verbunden.
Für die Bezeichnung „Spezialist für Erbrecht“ gelten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ebenfalls besondere Anforderungen. Wer sich so bezeichnet, muss über Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, die mindestens dem Niveau eines Fachanwalts entsprechen. Im Streitfall muss er diese Qualifikation nachweisen können.
Die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ steht damit für eine von der Rechtsanwaltskammer überprüfte Qualifikation. Sie bietet eine Orientierung bei der Suche nach anwaltlicher Unterstützung, stellt jedoch keine Garantie für die Qualität einer Beratung im Einzelfall dar.






