Ab dem 31. Juli gelten neue Ansprüche auf Reparaturen, Ersatzteile und eine verlängerte Gewährleistung für viele Elektrogeräte.

Servicetechniker und Kundin prüfen gemeinsam eine geöffnete Waschmaschine während einer Reparatur.
© Foto: Verbraucherzentrale NRW
Bielefeld. Mit dem Recht auf Reparatur erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher seit dem 31. Juli 2026 mehr Möglichkeiten, defekte Elektrogeräte instand setzen zu lassen. Die Umsetzung der europäischen Richtlinie stärkt Reparaturen gegenüber dem Neukauf. Hersteller müssen für bestimmte Produktgruppen Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung anbieten, Ersatzteile bereitstellen und dürfen Reparaturen nicht unnötig erschweren.
Außerdem profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung von einer verlängerten Gewährleistungsfrist, wenn sie sich für eine Reparatur entscheiden. Darauf weist Ingrid Deutmeyer, Leiterin der Verbraucherzentrale NRW in Bielefeld, hin.
Unterlagen sorgfältig aufbewahren
Kaufbelege, Rechnungen und Reparaturprotokolle sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Sie erleichtern die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Reparaturansprüchen, wenn ein Elektrogerät einen Defekt aufweist.
Gewährleistung nutzen
Für neu gekaufte Waren gilt gegenüber dem Verkäufer eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums können Verbraucherinnen und Verbraucher zwischen einer kostenlosen Reparatur und einer Ersatzlieferung wählen. Wer sich künftig für eine Reparatur entscheidet, erhält eine einmalige Verlängerung der Gewährleistungsfrist um zwölf Monate.
Ist die gesetzliche Gewährleistungsfrist bereits abgelaufen, können Verbraucherinnen und Verbraucher bei vielen Elektro- und Elektronikgeräten künftig eine Reparatur direkt vom Hersteller verlangen. Dazu zählen unter anderem Waschmaschinen, Waschtrockner, Wäschetrockner, Geschirrspüler, Kühlschränke, Gefriertruhen, Staubsauger, Saugroboter, Fernseher, Monitore, Smartphones, schnurlose Telefone, Tablets, Server, externe SSDs sowie Akkus für E-Bikes und E-Scooter. Hersteller müssen diese Produkte während ihrer üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis reparieren. Für Waschmaschinen und Kühlschränke gilt beispielsweise ein Anspruch auf Reparatur und Ersatzteile von zehn Jahren, für Smartphones von sieben Jahren.
Kostenvoranschlag vergleichen
Vor einer Reparatur empfiehlt die Verbraucherzentrale, einen verbindlichen Kostenvoranschlag oder das europäische Reparaturinformationsformular anzufordern. So lassen sich Preise, Reparaturdauer und Leistungen besser vergleichen. Neben Vertragswerkstätten können auch freie Werkstätten beauftragt werden, die häufig günstigere Preise anbieten. Hersteller müssen diesen Betrieben Ersatzteile und gegebenenfalls notwendige Spezialwerkzeuge zur Verfügung stellen.
Beratung bei Streitfällen
Verweigert ein Hersteller eine gesetzlich vorgesehene Reparatur oder kommt es zu Streitigkeiten über Kosten oder Ansprüche, bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW rechtliche Unterstützung an.
Weitere Informationen bietet die Verbraucherzentrale NRW unter https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/124253.





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