Wintereinbruch in OWL

Zur aktuellen Wetterlage gibt es aus dem Rathaus Vlotho folgende Meldungen:

Öffentlicher Personennahverkehr:

Die VlothoBus GmbH weist darauf hin, dass der Fahrbetrieb aufgrund der aktuellen Witterungsverhältnisse gänzlich eingestellt werden musste. Ein sicherer Betrieb ist insbesondere in den Außenbereichen (Gefälle- / Steigungsstrecken, durch Schneemassen verengte Fahrbahnen, Schneeverwehungen) derzeit unmöglich. Mit der Wiederaufnahme des Fahrbetriebes kann erst gerechnet werden, wenn es die Straßen- und Witterungsverhältnisse gefahrlos zulassen. Die Geschäftsführung sowie die Mitarbeiter*innen der VlothoBus GmbH bitten um Verständnis.“

Müllabfuhr:

Die Müllabfuhr am Montag, 8. Februar 2021 ist ausgefallen. Sie wird am kommenden Sonnabend nachgeholt. Ziel ist es im Moment, dass die Abfuhrtermine in der laufenden Woche möglichst eingehalten werden. Darum soll die ausgefallene Montagsabfuhr am Sonnabend, 13. Februar 2021 nachgeholt werden. Die Stadtverwaltung Vlotho wartet auf weitere Nachrichten des Abfuhrunternehmens PreZero.

Schlittenfahren und Corona – Was gilt es zu beachten?

Es liegt Schnee, es ist Winter, es herrscht Lockdown. Aber es ist auch der erste richtige Schnee seit Langem – Familien mit Kindern freuen sich auf Spaß im Schnee. Problematisch wird es dann, wenn besonders viele Menschen gleichzeitig diese Idee haben. Denn auch beim Rodeln gilt es, die Corona-Regeln zu beachten. Generell ist Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Das Ordnungsamt bittet aber darum, vielbesuchte Hügel zu meiden. Auch die verschärften Kontaktbeschränkungen sind weiterhin zu beachten. Ein Hausstand mit einer weiteren Person ist
erlaubt.

Bereits beim ersten Schneefall im Januar war der Ansturm von Rodlern und Spaziergängern auf Vlothos Bergen und Hügeln groß – zum Leidwesen mancher Anwohner*innen und Landwirt*innen, weil auch Zufahrten zugeparkt sowie geschützte Pflanzen zertreten, Zäune sowie Aussaaten beschädigt wurden.

Das Ordnungsamt weist daher deutlich daraufhin, dass das Schlittenfahren auf fremden Grundstücken ohne Erlaubnis sowie in Naturschutzgebieten untersagt ist. Angesichts der weiterhin anhaltenden winterlichen Verhältnisse wird das Ordnungsamt gemeinsam mit der Polizei kontrollieren, ob die Kontaktbeschränkungen der Coronaschutzverordnung eingehalten und keine Zufahrten zugeparkt werden. Verstöße können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. Dazu muss es aber nicht kommen, wenn sich alle an die Regeln halten.

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