Verbraucherzentrale NRW erklärt, wie Camper Reisen vorbereiten, Versicherungen prüfen und bei Evakuierungen oder Schäden reagieren sollten
Bielefeld. Waldbrandgefahr beim Camping macht eine sorgfältige Reisevorbereitung besonders wichtig. Nach Satellitendaten des Europäischen Waldbrand-Informationssystems EFFIS ist die in Europa bislang verbrannte Fläche in diesem Jahr die zweitgrößte seit Beginn der Aufzeichnungen. Besonders in Reiseländern wie Frankreich, Spanien und Italien sind derzeit viele Urlauber:innen mit Wohnmobil oder Wohnwagen unterwegs.

Eine Camperin sitzt mit einem Laptop vor einem Wohnmobil. Neben dem Fahrzeug stehen zwei Fahrräder. © Verbraucherzentrale NRW.
Anders als Hotelgäste haben Camper häufig ihr gesamtes Reisegepäck und persönliche Wertgegenstände im Fahrzeug. Muss ein Campingplatz kurzfristig geräumt werden, bleibt oft nur wenig Zeit zum Handeln. „Reisende mit Camper sorgen sich nicht nur um ihre eigene Sicherheit, sondern auch um ihr Fahrzeug und ihr gesamtes Hab und Gut“, erklärt Ingrid Deutmeyer, Leiterin bei der Verbraucherzentrale NRW in Bielefeld. Eine gute Vorbereitung, beachtete Warnhinweise und ein bekannter Versicherungsschutz könnten im Ernstfall eine schnelle Reaktion ermöglichen und finanzielle Nachteile vermeiden.
Route und aktuelle Warnlage prüfen
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, die Waldbrandgefahr beim Camping bereits vor der Abfahrt zu prüfen. Aktuelle Hinweise stellen unter anderem das Auswärtige Amt und die regionalen Behörden bereit. Reisende sollten außerdem den gebuchten Campingplatz kontaktieren und sich nach den aktuellen Sicherheitsvorkehrungen erkundigen. Für besonders gefährdete Regionen empfiehlt sich eine flexible Planung mit alternativen Stellplätzen. Während der Reise sollte die Lage regelmäßig verfolgt und die Warnfunktion des Smartphones aktiviert werden.
Versicherungsschutz vor der Reise kontrollieren
Naturkatastrophen sind nicht bei jeder Versicherung automatisch abgedeckt. Die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt lediglich Schäden, die anderen zugefügt werden. Für Schäden am eigenen Wohnmobil oder Wohnwagen ist in der Regel eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erforderlich.
Persönliche Gegenstände wie Kleidung, Campingausrüstung oder elektronische Geräte sind über die Außenversicherung einer Hausratversicherung häufig nicht geschützt. Eine spezielle Inhaltsversicherung kann den beweglichen Besitz im Fahrzeug unter anderem gegen Brand, Diebstahl und Unwetterschäden absichern. Fahrräder auf einem Fahrradträger, Gegenstände im Vorzelt sowie Bargeld und Schmuck sind allerdings häufig gar nicht oder nur eingeschränkt versichert.
Bei einem gemieteten Camper sollte geprüft werden, welcher Versicherungsschutz im Mietvertrag enthalten ist und ob Schäden durch Feuer oder Naturereignisse ausreichend abgedeckt sind. Auch mögliche Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse sollten vor der Abfahrt bekannt sein. Eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung greift bei einer Naturkatastrophe nur, wenn ein entsprechender Schutz ausdrücklich vereinbart wurde.
Auf eine mögliche Evakuierung vorbereiten
Wichtige Dokumente wie Ausweise, Fahrzeugpapiere, Versicherungsunterlagen und Buchungsbestätigungen sollten jederzeit griffbereit sein. Zur Notfallausrüstung gehören nach Empfehlung der Verbraucherzentrale außerdem eine geladene Powerbank, eine Taschenlampe, Trinkwasser, notwendige Medikamente, Ladekabel und eine Papierkarte für den Fall, dass Mobilfunk oder Navigation ausfallen. Persönliche Dokumente sollten zusätzlich digital gesichert werden.
Sofern dies gefahrlos möglich ist, sollten vor einer Abfahrt Gasflaschen geschlossen, Stromanschlüsse getrennt und lose Gegenstände gesichert werden. Behördliche Anweisungen und Evakuierungsaufforderungen sind dabei unbedingt zu beachten.
Unterlagen und zusätzliche Ausgaben aufbewahren
Wird ein Campingplatz aus Sicherheitsgründen geschlossen, sollten Reisende ihre Buchungsunterlagen sowie sämtliche Belege über zusätzliche Ausgaben aufbewahren. Ob Stellplatzkosten erstattet werden oder weitere Ansprüche bestehen, hängt von der Buchungsart und den jeweiligen Vertragsbedingungen ab. Bei einer als Pauschalreise gebuchten Campingreise können weitergehende Rechte bestehen als bei einem einzeln reservierten Stellplatz.
Beschädigungen am Wohnmobil, Wohnwagen oder Inventar sollten möglichst umfassend fotografiert und der Versicherung umgehend gemeldet werden. Auch Rechnungen und Nachweise über entstandene Mehrkosten sind aufzubewahren, damit mögliche Erstattungsansprüche geltend gemacht werden können.
Weitere Hinweise bietet die Verbraucherzentrale NRW unter Richtig versichert fürs Camping. Musterbriefe zur Kündigung einer Reise wegen unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände vor und nach dem Reiseantritt stehen unter Musterbriefe zur Reisekündigung zur Verfügung.





