Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt

Auf Freiluftsportanlagen – Mindestabstand und Hygienemaßnahmen müssen gewährleistet sein
 
Paderborn. Gute Nachrichten für die Sportstadt Paderborn: Durch die aktuelle Coronaschutzverordnung der Landesregierung NRW vom 07. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern dieser auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen bzw. im öffentlichen Raum stattfindet. Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Ausnahme bildet der Reitsport, dieser ist auch in geschlossenen Reitsportanlagen und -hallen zulässig. 
Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist wieder erlaubt – sofern dieser auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen bzw. im öffentlichen Raum stattfindet. Foto: © Stadt Paderborn

Der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport ist wieder erlaubt – sofern dieser auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen bzw. im öffentlichen Raum stattfindet. Foto: © Stadt Paderborn

Die Paderborner Sportvereine sind über die beschriebenen Veränderungen informiert und über die notwendigen Maßnahmen für die Nutzung einer Sportanlage in Kenntnis gesetzt worden.
Sportdezernent Wolfgang Walter weist in diesem Zusammenhang die Vereinsvorstände, Übungsleiter und Nutzer der Sportstätten noch einmal eindringlich auf die große Verantwortung hin, die diese für die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler tragen. „Der Gesundheitsaspekt muss bei der Wiederaufnahme des Sportbetriebs immer an erster Stelle stehen“, so Wolfgang Walter.

Die Nutzung einer städtischer Sportanlage (wie beispielsweise auch Beachvolleyballfelder, Calisthenicsanlagen und Kleinspielfelder) ist nur mit vorheriger Anmeldung beim Paderborner Sportservice möglich.
Für vereinseigene Anlagen sind die Vereine eigenständig in der Verantwortung, die Nutzung der Anlage anhand der Vorgaben der Coronaschutzverordnung umzusetzen.

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